Verfahren vorm Amtsgericht St. Ingbert Früherer Kicker des FC Homburg soll seine Mitspieler beklaut haben

Homburg/St Ingbert · An diesem Mittwoch, 12. Mai, verhandelt das in Strafsachen für Homburg zuständige St. Ingberter Amtsgericht einen Fall mit Bezug zum Fußball-Regionalligisten FC Homburg. Allerdings liegt das Delikt zehn Jahre zurück.

 2011 soll der damalige Wart der FCH-Mannschaftskasse 2500 Euro gestohlen haben. Er steht Mittwoch vor Gericht.

2011 soll der damalige Wart der FCH-Mannschaftskasse 2500 Euro gestohlen haben. Er steht Mittwoch vor Gericht.

Foto: dpa/Jan Woitas

Wie Marion Walther, die Amtsgerichtsdirektorin, vor der Verhandlung erklärt, geht es um einen ordentlichen Griff in die Mannschaftskasse mit anschließender Verschleierung. Der Angeklagte, Jahrgang 1986, damaliger Abwehrspieler der ersten Mannschaft, war seit Beginn 2010/11 Wart der Mannschaftskasse und verwaltete in der Position die von den Mannschaftsmitgliedern eingezahlten Monatsbeiträge, Strafen sowie Turnierprämien. Am Saisonende waren, so Walther, nach diversen, mit den Teamkollegen abgesprochenen Ausgaben noch 2505 Euro übrig, die zum Saisonende am 28. Mai 2011 unter den Spielern aufgeteilt werden sollten. Der Kassenwart steckte das Geld aber ein und täuschte mit gefälschten Dokumenten vor, dass er es am 27. Mai 2011 vom Konto abgehoben hatte, um es am 28. Mai zur Verteilung mit ins Training zu bringen. Schließlich behauptete der FCH-Spieler, das Geld sei ihm dort aus der Sporttasche geklaut worden. Wie Walter berichtet, hätten sich die Ermittlungen so lange hingezogen, weil er inzwischen nicht mehr in der Region wohnt. Er wechselte schon kurz nach den nun erhobenen Vorwürfen ins Ausland. Daher habe man ihn europaweit gesucht und schließlich in Wien ausfindig gemacht. Diese Suche habe auch verhindert, dass der Fall verjährt. Er sei nun zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verdonnert worden, habe aber Einspruch eingelegt. Am Termin diesen Mittwoch finde eine Verhandlung statt – wenn der Anklagte erscheint. „Sonst wird der Einspruch verworfen und die Verurteilung wird rechtskräftig“, so Walther.