Diskussion über mögliche negative Folgen Warum die Gemeinde Beckingen nicht gegen den geplanten Grubenwasseranstieg klagt

Beckingen · Die Gemeinde Beckingen wird nicht gegen den geplanten Grubenwasseranstieg klagen. Dies beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit. An der Entscheidung gab es im Rat auch Kritik.

 Die RAG will unterhalb der Bergwerks-Anlage Duhamel in Ensdorf das Grubenwasser ansteigen lassen. Gegen diese Pläne klagen einige umliegende Kommunen – die Gemeinde Beckingen wird sich diesen Klagen allerdings nicht anschließen, hat jetzt der Gemeinderat beschlossen.

Die RAG will unterhalb der Bergwerks-Anlage Duhamel in Ensdorf das Grubenwasser ansteigen lassen. Gegen diese Pläne klagen einige umliegende Kommunen – die Gemeinde Beckingen wird sich diesen Klagen allerdings nicht anschließen, hat jetzt der Gemeinderat beschlossen.

Foto: BeckerBredel

Die Gemeinde Beckingen wird keine Klage gegen den geplanten Anstieg von Grubenwasser im ehemaligen Bergwerk Ensdorf erheben. Dies beschloss der Gemeinderat in seiner Novembersitzung mit großer Mehrheit (zwei Nein-Stimmen und drei Enthaltungen). Die Ruhrkohle AG (RAG) beabsichtigt, will das Grubenwasser in ehemaligen Bergwerken auf 320 Meter unter Null ansteigen lassen – unter anderem auch auf der Anlage Duhamel in Ensdorf. Dagegen haben mehrere angrenzende Kommunen geklagt, allerdings wurden mehrere Klagen bereits zurückgewiesen. Grundlage des geplanten Grubenwasseranstiegs ist ein Rahmenbetriebsplan, der vom Oberbergamt des Saarlandes durch einen so genannten Planfeststellungsbeschluss genehmigt worden ist. Dieser ist allerdings aufgrund von noch laufenden Klageverfahren derzeit nicht vollziehbar.