Das Gesundheitsministerium präzisiert Wie Kontaktpersonen von Schwangeren und Kranken auf die Impfliste kommen

Das saarländische Gesundheitsministerium hat erklärt, wie auch Kontaktpersonen aus der Priorisierungsgruppe 2 nun zu ihren Impfterminen kommen sollen. Zunächst müssen sie abwarten.

Wie Kontaktpersonen von Schwangeren un Kranken im Saarland  auf die Impfliste kommen
Foto: BeckerBredel

Seit gestern ist im Saarland eine neue Impfliste zur Registrierung der Personen der Priorisierungsgruppe 2 freigeschaltet. Die Registrierung der Personen, die über ihr Lebensalter priorisiert werden (70 Jahre und älter), erfolge über die Eingabe des Geburtsdatums, teilte das saarländische Gesundheitsministerium mit. Und: Personen, die aufgrund ihres Berufes priorisiert werden, erhalten die Priorisierungscodes weiterhin über ihren Arbeitgeber. Zusätzlich benötigen sie eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis im Impfzentrum. Personen, die aufgrund einer gewissen Grunderkrankung priorisiert werden, sollen ihren Code und ein dazugehöriges Formular über ihre Ärzte erhalten. Den Ärzten werden die Formulare und der Code für ihre Patientinnen und Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt.Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) betont in einer Pressemitteilung: „Die Verteilung der Priorisierungscodes beginnt in den kommenden Tagen. Ab spätestens Anfang nächster Woche wird eine Registrierung für priorisierte Personen, die aufgrund ihrer Grunderkrankung berechtigt sind, möglich sein. Wir werden, sobald es möglich ist, die Öffentlichkeit darüber informieren. Bis dahin bitten wir alle Betroffenen um Geduld.“ Dadurch, dass die Impfliste vor der Terminvergabe randomisiert wird, habe der Zeitpunkt der Eintragung keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Impftermins. „Es entsteht für niemanden ein Nachteil“, betonte Bachmann.