Gerichtsurteil Auch in der Hauptstadt drohen jetzt Diesel-Fahrverbote

Berlin · Jetzt müssen sich auch Dieselfahrer in der Hauptstadt auf Verbote einstellen. Es geht um Streckenabschnitte wichtiger und viel genutzter Straßen. Die Bundesregierung wollte eigentlich mit ihrem neuen Maßnahmen-Paket gegen Fahrverbote die Unsicherheit unter Dieselfahrern beenden – nun aber schafft erneut ein Gericht Fakten.

Berlin reiht sich mit dem Fahrverbots-Urteil ein in eine Liste, auf der schon Städte wie Hamburg, Stuttgart oder Frankfurt stehen. Ein Überblick:

Was kommt auf Autofahrer in Berlin zu?

Das Gericht hat das Land Berlin verpflichtet, Diesel-Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte in der Innenstadt zu verhängen. Dort dürfen laut Urteil spätestens ab Ende Juni 2019 keine Diesel-Pkw und keine Diesel-Lkw der Euro-Abgasnormen 1 bis 5 mehr fahren. Außerdem muss das Land für weitere 117 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 15 Kilometern prüfen, ob Verbote nötig sind, um den Stickstoffdioxid-Grenzwert dort einzuhalten. Der Vorsitzende Richter Ulrich Marticke sagte, weder der derzeit gültige Luftreinhalteplan noch die bisherigen Pläne des Senats sähen ausreichende Maßnahmen vor, um die Grenzwerte einzuhalten.

Die Senatsverwaltung kann noch Berufung einlegen und so zumindest Zeit gewinnen. Wie der neue Berliner Luftreinhalteplan, der bis zum 31. März 2019 fertig sein muss, konkret aussehen wird, will der Senat noch erörtern. Das Gericht hat etwa für Taxis, Firmenwagen und andere Fahrzeuge Ausnahmen erlaubt, das Land habe den entsprechenden „Gestaltungsspielraum“.

Wie viele Menschen wären von einem Fahrverbot betroffen?

Auf jeden Fall Zehntausende. Im Detail hängt das davon ab, wo die Fahrverbote vom Land letztlich eingeführt werden. Die Umwelthilfe wollte sie für Diesel der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 in der gesamten Berliner Innenstadt durchsetzen – das ist ihr nicht gelungen. Manche dieser Autos sind erst drei bis vier Jahre alt.

Wie viele Diesel-Fahrzeuge gibt es in Berlin?

Nach den Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) waren Anfang 2018 in Berlin mehr als 200 000 Diesel-Pkw zugelassen, die unter Euro 1 bis Euro 5 fielen. Das entspricht etwa jedem sechsten Auto. Hinzu kommen größere Fahrzeuge wie Lkw und Busse sowie Autos von Besuchern oder Pendlern.

Welche Strecken könnten in Berlin gesperrt werden?

Das Gericht hat elf Straßenabschnitte festgelegt. Es könnten aber noch mehr werden – je nachdem, wie notwendig das aus Sicht der Senatsverwaltung erscheint. Zu den elf Abschnitten, die auf jeden Fall für ältere Diesel gesperrt werden, gehören wichtige Achsen im Herzen der Stadt wie die Leipziger Straße, die Friedrichstraße und die Brückenstraße.

Gibt es keinen anderen Weg, um in Berlin die Luft zu verbessen?

Seit ihrem Antritt habe die Landesregierung „systematisch Maßnahmen zur Luftverbesserung auf den Weg gebracht“, schrieb Senatorin Günther im „Tagesspiegel“. Busse sollen neue Abgasfilter bekommen und bis 2030 elektrisch fahren. Radwege werden für Millionensummen ausgebaut. Autos dürfen auf einigen Hauptstraßen testweise nur Tempo 30 fahren – in der Hoffnung, dass sie seltener bremsen und anfahren und damit weniger Schadstoffe ausstoßen. Dem Gericht reichte das nicht.

Die Bundesregierung hat einen neuen Plan vorgelegt – was bringt der?

Der Bund hat bereits ein Milliardenprogramm für bessere Luft in Städten auf den Weg gebracht – etwa, um den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen. Dazu kommt ein neues Paket: Es sieht Kaufanreize der Hersteller vor, um von alten auf neuere und sauberere Diesel umzusteigen. Daneben soll es Hardware-Nachrüstungen geben, also Umbauten am Motor. Die Hersteller ziehen aber nicht mit, weil sie alle Kosten übernehmen sollen.

Zählen Autofahrer in Berlin überhaupt dazu?

Das neue Programm der Bundesregierung zielt auf bisher 14 Städte, in denen die Luft am schlechtesten ist. Berlin könnte nach dem gestrigen Gerichtsurteil dazukommen. Ob die Bundeshauptstadt in diesen Kreis aufgenommen wird, ließ die Bundesregierung gestern zunächst offen.

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