Urteil des OVG Koblenz Richter bestätigen Entlassung von Gefängnis-Beamtin wegen Liebesbeziehung zu Häftling

Koblenz · Hinter Gittern gelten besonders strenge Regeln. Das gilt auch für Liebesbeziehungen zwischen Häftlingen und Mitarbeitern des Gefängnisses. Diese machen die Mitarbeiter erpressbar und sind ein Risiko für die Sicherheit.

 Ein einsamer Flur in einer Justizvollzugsanstalt. Symbolfoto.

Ein einsamer Flur in einer Justizvollzugsanstalt. Symbolfoto.

Foto: dpa/Markus van Offern

Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt (JVA) darf aus dem Dienst entlassen werden, wenn sie über mehrere Monate eine Liebes­beziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hat. Das hat das Ober­verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz entscheiden. Es bestätigte damit in zweiter Instanz ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Trier aus dem vergangenen Jahr.