Bonpflicht im Kreis Saarlouis Auf den Zetteln bleiben die Händler sitzen

Kreis Saarlouis · Je nach Branche haben die Einzelhändler und Gastronomen mit der im Vorjahr eingeführten Bonpflicht ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht, wie eine Nachfrage der Saarbrücker Zeitung im Kreis Saarlouis ergab.

 Bonpflicht in der Bäckerei: Verkäuferin Klara Keßler (l.) und die stellvertretende Verkaufsleiterin Katharina von Oetinger demonstrieren das eBon-System der Bäckerei-Konditorei Welling mittels QR-Code.

Bonpflicht in der Bäckerei: Verkäuferin Klara Keßler (l.) und die stellvertretende Verkaufsleiterin Katharina von Oetinger demonstrieren das eBon-System der Bäckerei-Konditorei Welling mittels QR-Code.

Foto: Oliver Morguet

Vor gut einem Jahr, zum 1. Januar 2020, wurde die Bonpflicht eingeführt: Geschäfte und Betriebe sind seither verpflichtet, bei jedem Einkauf einen Beleg über den gezahlten Preis an ihre Kunden auszugeben. Allerdings sind die Kunden nicht verpflichtet, die Kassenzettel mitzunehmen. Und davon machen viele auch Gebrauch, vor allem dann, wenn die Rechnungsbeträge gering sind und die Belege weder für steuerliche Zwecke noch für Garantie- oder Gewährleistungsansprüche benötigt werden.