Und wieder ein neuer Prozess BGH rügt Rechtsfehler im Fall um OB Schneidewind

Homburg/Leipzig · Selbst Richter am Bundesgerichtshof (BGH) machen offenbar Fehler oder formulieren nicht so ganz präzise: In einer Pressemitteilung des obersten Gerichts zur Aufhebung des Untreue-Urteils gegen den Homburger Rathauschef Rüdiger Schneidewind (52) ist von dem „früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg“ zu lesen.

 Der Homburger Rüdiger Schneidewind (SPD).

Der Homburger Rüdiger Schneidewind (SPD).

Foto: dpa/Oliver Dietze

Diese Wortwahl ist wohl nicht ganz korrekt, denn tatsächlich ist der SPD-Kommunalpolitiker, der 2014 sein Amt antrat, derzeit „nur“ bei reduzierten Amtsbezügen vom Dienst suspendiert.