Serie Die Friedhofs-Flaneurin, Teil 3 Der ewige Name hält ein paar Jahrzehnte

St. Ingbert · Der Alte Friedhof von St. Ingbert zählt zu den schönsten im Saarland. Aber auch hier gelten Regeln, an die sich Lebende und Verstorbene halten müssen.

  Die Kapelle stammt aus dem Jahr 1742, der Friedhof um sie herum wurde 1819 angelegt und ist heute als Alter Friedhof von St. Ingbert bekannt.

Die Kapelle stammt aus dem Jahr 1742, der Friedhof um sie herum wurde 1819 angelegt und ist heute als Alter Friedhof von St. Ingbert bekannt.

Foto: Thomas Reinhardt

Marga hat ein hölzernes Kreuz und liegt allein vor einem Kirschlorbeer. Wer sie auf dem Alten Friedhof von St. Ingbert besuchen kommt, und sie nicht kennt, erfährt im Prinzip nichts von ihr. Nur den Namen, die Lebensdaten, und, dass sie ein Reihengrab gewählt hat. Und irgendwann bald nicht einmal mehr das. Margas Nutzungsrecht ist abgelaufen. Ein gelber Aufkleber kündigt die Räumung schon an. Zwar ist der Tod ewig, zumindest für Atheisten, nicht aber die namentliche Präsenz auf einem christlichen Friedhof. Reihengräber für Erwachsene sind auf 20 Jahre gepachtet. Mindestruhezeit heißt das, verlängert wird nicht. In diesen Dingen stimmen die allermeisten deutschen Friedhofssatzungen überein. Es ist quasi ein befristeter Mietvertrag, nur bezahlt wird auf einmal und im Voraus.