Detektivaffäre Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Homburger Oberbürgermeister Schneidewind auf

Leipzig/Homburg · Neuer Prozess muss vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts angesetzt werden.

 Rüdiger Schneidewind beim Prozess im Februar 2019.

Rüdiger Schneidewind beim Prozess im Februar 2019.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Informationen der Saarbrücker Zeitung das Urteil gegen den Homburger Oberbürgermeister (OB) Rüdiger Schneidewind aufgehoben und zumindest teilweise der Revision des Angeklagten stattgegeben.