Feuerwerke Feuerzauber mit vielen Auflagen

Saarbrücken · Feuerwerke sind nicht nur an Silvester ein Hingucker. Wer auf seiner Privatfeier ein solches Highlight plant, muss jedoch einiges beachten.

 Feuerwerkskörper dürfen laut Gesetz nur in den letzten drei Verkaufstagen eines Jahres erworben werden. Ohne Genehmigung zünden darf man sie nur zwischen dem 30. Dezember und dem 2. Januar. Hier ein Bild des Saarländischen Staatstheaters.

Feuerwerkskörper dürfen laut Gesetz nur in den letzten drei Verkaufstagen eines Jahres erworben werden. Ohne Genehmigung zünden darf man sie nur zwischen dem 30. Dezember und dem 2. Januar. Hier ein Bild des Saarländischen Staatstheaters.

Foto: rup

Ob beim jährlichen Saarspektakel oder am 14. Juli, dem Nationalfeiertag Frankreichs: In Saarbrücken werden auch außerhalb der Silvesternacht viele Raketen in die Luft geschossen, die sogenannten „Kleinfeuerwerke“. Dazu gehören unter anderem Batteriefeuerwerke, Raketen, Fontänen und ähnliche Artikel, von denen ein relativ geringer Lärmpegel, sowie eine vergleichsweise geringe Gefahr ausgeht.