Kommentar zu Covid-19 als Berufskrankheit Schade, dass diese wichtige Errungenschaft des Sozialstaats nur so wenige kennen

Bauarbeiter oder Beschäftigte in der Forstwirtschaft sind in ihren Berufen oft starkem Lärm ausgesetzt. Das kann zu Schwerhörigkeit führen. Wenn die Betroffenen nachweisen können, dass der Lärm am Arbeitsplatz die Ursache für ihr schlechtes Hörvermögen ist, können sie beantragen, dass ihre Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit anerkannt wird.

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Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Das gilt unter anderem auch für Friseure oder Gärtner mit Hauterkrankungen, für Bäcker, Tischler oder Floristen mit allergischen Atemwegserkrankungen, die durch das Einatmen von Staub oder chemischen Stoffen ausgelöst worden sind, oder für Dachdecker und Fliesenleger mit chronischen Schädigungen der Lendenwirbelsäule und Kniegelenke.