Verwaltungsgericht setzt Auskunftsrecht Grenzen

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Recht von Journalisten auf Auskünfte von Bundesbehörden Grenzen gesetzt. Medienvertreter können demnach zwar Auskünfte verlangen und sich dabei auf die Pressefreiheit im Grundgesetz berufen. Die Landespressegesetze seien jedoch auf Bundesbehörden wie den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht anwendbar, stellte das Gericht in Leipzig gestern klar

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Recht von Journalisten auf Auskünfte von Bundesbehörden Grenzen gesetzt. Medienvertreter können demnach zwar Auskünfte verlangen und sich dabei auf die Pressefreiheit im Grundgesetz berufen. Die Landespressegesetze seien jedoch auf Bundesbehörden wie den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht anwendbar, stellte das Gericht in Leipzig gestern klar. Bundesbehörden müssten nur Auskünfte erteilen, die nicht erst aufwendig beschafft werden müssten. Die Journalistengewerkschaften werteten das Urteil als Schwächung der Pressefreiheit und als Bruch mit der bisherigen Praxis. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will nun prüfen, ob Änderungen beim Auskunftsrecht von Journalisten gegenüber Bundesbehörden nötig sind. dpa

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