Szenen einer Ehe: Wenn Verborgenes vor Gericht enthüllt wird

Saarbrücken · Fast neun Monate saß ein Familienvater in Untersuchungshaft. Ihm wurde vorgeworfen, seine Ehefrau mehrfach vergewaltigt zu haben. Nun wurde der Mann aus Rechtsgründen freigesprochen und erhält Haftentschädigung.


Ein Familienvater aus dem Saarland ist vor dem Landgericht haarscharf einer mehrjährigen Haftstrafe entgangen. Die Staatsanwaltschaft warf dem 41-Jährigen mehrere Fälle von Häuslicher Gewalt gegen seine Ehefrau vor, darunter drei Fälle von Vergewaltigung. Aber am Ende ließen sich diese Vorwürfe nicht halten. Der Mann wurde weitgehend freigesprochen.

Bis dahin war es für alle Beteiligten ein weiter Weg. Aus den Angaben der Frau bei Polizei und Ermittlungsrichter sowie aus den mehrstündigen Aussagen des Mannes vor Gericht hatten sich nach und nach Szenen einer Ehe offenbart, die spätestens Ende 2012/Anfang 2013 aus dem Ruder gelaufen war. Bis dahin schien zumindest äußerlich alles in Ordnung. Der Angeklagte war als Kind einer Gastarbeiterfamilie ins Saarland gekommen und hatte sich hier auch sprachlich voll integriert. Für ihn ist der Mann der entscheidende Faktor in einer Ehe. Im Jahr 1996 lernte er dann in der alten Heimat seine damals etwa 19 Jahre alte, spätere Ehefrau kennen. Die beiden heirateten, sie kam nach Deutschland. Drei Kinder wurden geboren und wuchsen auf. Aber die Frau kam - so die Aussage des Mannes - nie richtig im Saarland an. Sie sei meist zu Hause gewesen, spreche kaum Deutsch.

Irgendwann begann die Frau sich offenbar von dem Mann zurückzuziehen. "Sie sagte schlimme Dinge zu mir", erzählte der Angeklagte vor dem Landgericht. Sätze wie: "Die Decke fällt mir auf den Kopf." "Ich will Dich nicht mehr sehen." "Ich ekele mich vor Dir." Der Mann war ratlos, fragte einen Priester, schickte die Frau in der alten Heimat zum Psychologen. Aber alles wurde schlimmer. Zuletzt habe die Frau körperlich abwehrend auf ihn reagiert. In seiner Nähe habe sie angefangen sich zu kratzen.

Mitte 2013 schaffte die Frau den Absprung. Sie verließ mit ihren Kindern die bisherige Ehewohnung und zog in eine andere Stadt. Dort besuchte der Mann sie und drohte seiner Ehefrau, er werde sie umbringen, wenn sie ihm nicht die Kinder gebe. Auch einen Bekannten der Frau soll er bedroht und eines der Kinder geschlagen haben, weil es nicht mit ihm gehen wollte. Nach diesen Vorfällen ging die Frau zur Polizei und erstattete eine umfassende Anzeige - auch wegen dreifacher Vergewaltigung in den letzten Monaten des ehelichen Zusammenlebens. Der Mann kam daraufhin in Untersuchungshaft.

Er bestritt den Vorwurf der Vergewaltigung empört. Der sexuelle Kontakt sei auch Anfang 2013 weiterhin normal gewesen. Das war er nicht - sagte die Frau bei der Polizei. Sie berichtete dort davon, dass der Mann sie zu Hause trotz ihrer Abneigung weiterhin sexuell bedrängt habe. Als sie nicht wollte, habe er sie mit Gewalt zum Sex gezwungen.
Rund neun Monate später ging es für den Mann nun vor dem Strafgericht um Alles oder nichts. Sobald seine Frau ihre früheren Angaben zu den sexuellen Übergriffen wiederholen sollte, schien eine Verurteilung des Angeklagten als sehr wahrscheinlich. Aber als Ehefrau hat die Betroffene das Recht, die Aussage umfassend zu verweigern. Und das tat die 36 Jahre alte Frau auf dem Zeugenstuhl via Dolmetscher: "Ich möchte nicht aussagen. Ich möchte auch nicht, dass mein Mann bestraft wird." Gleichzeitig widersprach sie der Verwertung all ihrer früheren Aussagen bei Polizei und Ermittlungsrichter. Damit waren alle Beweise für die mutmaßlichen Vergewaltigungen vom Tisch. Es blieben nur die weniger gravierenden, von neutralen Zeugen oder dem Angeklagten bestätigten Vorwürfe übrig.

Das Urteil gegen den 41 Jahre alten Familienvater war damit am Ende klar: Der Handwerker wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ehefrau in drei Fällen aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Für die deshalb zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft von achteinhalb Monaten bekommt er eine Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag. Im Übrigen wurde der Mann wegen der verbliebenen Straftaten der ursprünglichen Anklage (Nötigung, versuchte Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung) zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Fazit der Richter: "Wir haben Sie nicht freigesprochen, weil wir glauben, dass sie unschuldig sind. Den Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung haben sie einzig und allein ihrer Frau zu verdanken." Ohne deren Entscheidung zu Schweigen wäre es um jahrelange Haft gegangen.

Zum Abschluss erteilten die Richter dem Angeklagten dann ausdrücklich folgenden Rat: Wenn es nun um Scheidung, den Umgang mit Kindern oder anderes geht, dann schalte man einen Anwalt ein und halte sich im Übrigen zurück. Ansonsten seien Polizei, Justiz und Gefängnis nicht weit. Das gehe manchmal ganz schnell, so der Vorsitzende Richter. Damit endete das Strafverfahren gegen einen von 1830 Männern, die sich im Jahr 2013 laut Kriminalstatistik der "Häuslichen Gewalt" im Saarland schuldig gemacht haben sollen.

Hilfe in Fällen häuslicher Gewalt gibt es rund um die Uhr unter der kostenlosen bundesweiten Hilfenummer Tel.: 08000 116 016. Dort ist mit Hilfe von Dolmetscherinnen eine telefonische Beratung auch auf Türkisch, Russisch, Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Polnisch, Serbokroatisch, Griechisch, Bulgarisch, Rumänisch, Arabisch, Persisch und Vietnamesisch möglich. Internet: www.hilfetelefon.de

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