Autofahrer hatte Amphetamin in der Hosentasche

Saarlouis · Verwaltungsgericht Saarlouis bestätigt: Allein der Besitz mancher Drogen reicht für Zweifel an der Fahrtüchtigkeit.

Saarlouis. Ein Autofahrer, der mit Amphetamin in der Hosentasche erwischt wird, der riskiert seien Führerschein. Das folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis. Danach genügt allein der Besitz dieser Droge um an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges zu zweifeln. Dies rechtfertige die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung einer möglichen Drogensucht. Und wenn der Betroffene sich nicht untersuchen lasse oder das Gutachten nicht innerhalb der gesetzten Frist beibringe, dürfe die Fahrerlaubnis entzogen werden (Az.: 10 L 33/11).

Im konkreten Fall hatte die Polizei bei einer Durchsuchung des Betroffenen in dessen Hosentasche 1,56 Gramm Amphetamin und in der Mittelkonsole seines Autos 0,64 Gramm Haschisch gefunden. Die Führerscheinbehörde forderte daraufhin den Mann auf, sich bei der Rechtsmedizin untersuchen zu lassen und das Gutachten vorzulegen. Als das nicht passierte, entzog die Behörde dem Mann die Fahrerlaubnis.

Das Gericht bestätigte dies: Das Aufputschmittel Amphetamin sei so gefährlich, dass allein sein Besitz die Anordnung eines Gutachtens rechtfertige. Das Gericht weiter: Der Besitz von Haschisch hätte dazu nicht ausgereicht. Bei dieser Droge bestehe nicht automatisch der Verdacht, dass der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht in der Lage sein könnte. Bei Haschisch müssten zusätzliche Anhaltspunkte vorhanden sein, wonach jemand Drogen-Konsum und Autofahren nicht trennen könne. wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort