Richter akzeptiert Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung

Saarbrücken · Ein Ex-Strafrichter, der bei einer justizinternen Karnevalsfeier einem Wachtmeister einen Bierkrug ins Gesicht schlug, zeigt Reue. Er räumte die Tat ein, entschuldigte sich bei dem Opfer und zahlte ihm ein Schmerzensgeld.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: Uli Deck/dpa

Gegen einen früheren Strafrichter am Amtsgericht Saarbrücken , der zwischenzeitlich in eine andere Behörde abgeordnet wurde, hat eine seiner Kolleginnen auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Der 34 Jahre alte Jurist muss wegen gefährlicher Körperverletzung eine Geldstrafe von 6300 Euro (90 Tagessätze zu je 70 Euro) zahlen. Damit gilt er nicht als vorbestraft.

Er hat, so die Ermittlungen, am fetten Donnerstag, 12. Februar 2015, auf einer Fastnachtsfeier der Staatsanwaltschaft einem Justizwachtmeister einen Bierkrug ins Gesicht geschlagen. Der Beamte erlitt eine Platzwunde an der Stirn, war wochenlang dienstunfähig erkrankt. Rechtsanwalt Günther Larsen erklärte als Verteidiger gegenüber unserer Zeitung, nach Rücksprache mit seinem Mandanten werde er keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Der Ex-Strafrichter akzeptiert demnach das ohne Hauptverhandlung ergangene Urteil seiner Kollegin. Gerichtssprecherin Sabrina Walbaum betonte, dass von einer möglichen Befangenheit der Richterin keine Rede sein könne, weil diese erst zu einem Zeitpunkt an das für den Fall zuständige Amtsgericht gekommen sei, da der 34-Jährige nicht mehr dort wirkte. Die Richterin sei auch kein Gast der Fastnachtsparty gewesen.

Bei dem Streit zwischen Richter und Justizwachtmeister soll es um eine als Biene Maja verkleidete Frau gegangen sein. Pressestaatsanwalt Christoph Rebmann bestätigte gestern Informationen unserer Zeitung, wonach der Richter, der die Tat einräumte, sich um Schadenswiedergutmachung bemühte, sich bei seinem Opfer entschuldigte und Schmerzensgeld zahlte. Der Jurist hatte am Tag der Tat wohl sehr tief ins Glas geschaut. Die Generalstaatsanwaltschaft konnte jedenfalls nicht ausschließen, dass sich der Mann, der früher selbst über Schläger urteilte, nach "nicht unerheblichem Alkoholkonsum" im Zustand "verminderter Schuldfähigkeit" befand. Dies musste schließlich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Richter muss sich jetzt noch disziplinarrechtlich verantworten.

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