Der weite Weg zur Barrierefreiheit

Saarbrücken · Weil das Geld fehlt, sind erst die Hälfte der Saarbrücker Grundschulen barrierefrei. Das sagte ein Vertreter der Stadt während einer Podiumsdiskussion. Gerade wenn ein Kind eine barrierefreie Schule braucht, ist es wichtig, sehr früh Kontakt zur Schulleitung aufzunehmen.

Seit einer Verordnung 2014 haben im Saarland alle Kinder das Recht, unabhängig von einem besonderen Unterstützungsbedarf, in eine Regelschule eingeschult zu werden. Wie funktioniert das in der Praxis, wo gibt es noch Probleme? Was müssen Eltern beachten?

Informationen dazu bot am Freitag das "Elternforum Inklusion". Bei der dreistündigen Veranstaltung, die der Verein "Miteinander Leben Lernen" (MLL), der sich als Interessenvertretung von Eltern versteht, gemeinsam mit der Arbeitskammer des Saarlandes veranstaltete, saßen Eltern, Lehrer und Vertreter der Stadt, des Regionalverbands und des Landes auf dem Podium. Einige der wohl wichtigsten Neuerungen, die die Inklusionsbeauftragte des Bildungsministeriums, Anett Sasgett-Schank, vor den rund 100 Zuhörern nannte, besagen: "Es kann keinen Eltern verwehrt werden, dass ihr Kind die Regelschule besucht, wenn es ihr Wunsch ist". Selbst wenn die Erziehungsberechtigten eine Förderschule bevorzugten, sei die Regelschule ihres Wohngebiets die erste Ansprechpartnerin, um das Verfahren in die Wege zu leiten.

Ein Ergebnis dieser Veranstaltung: Die Kontaktaufnahme mit der Schule kann gar nicht früh genug erfolgen, besonders in Fällen, in denen Barrierefreiheit benötigt wird. Die Zeitspanne vom ersten Elterngespräch, zu dem die Schulen einladen, bis zum Schulbeginn reiche nicht, um Barrierefreiheit noch rechtzeitig herzustellen, betonte Bernhard Teich, Chef des Saarbrücker Schulverwaltungsamts. Erst die Hälfte der 29 städtischen Grundschulen sind laut Teich mangels Geld barrierefrei. Dort habe die Stadt Aufzüge eingebaut. Die Verwaltung sei als Träger der Grundschulen verpflichtet, die Transportkosten zu bezahlen, wenn die Eltern mit dem Kind wegen der Barrierefreiheit auf eine andere, mehr als zwei Kilometer entfernte Schule ausweichen müssen. Aber nur, wenn es die "nächstgelegene" sei.

Offen blieb auch nach dieser Veranstaltung, wer die Transportkosten für eine nötige Begleitperson trägt. Zu den weiteren positiven Neuerungen zählte Sasgett-Schank, dass an allen Grundschulen Förderlehrer jetzt fest als Teil des Kollegiums gelten und nicht mehr mit einer bestimmten Stundenzahl für bestimmte Schüler einsetzbar seien.

"Grundsätzlicher Ansatz ist, die individuelle Förderung und pädagogische Unterstützung für alle Schüler zu gewährleisten", betonte die Inklusionsbeauftragte. Neu ist auch, dass die Eltern, wenn es um die Klärung des Bedarfs sonderpädagogischer Förderung geht, auf allen Ebenen mit einzubeziehen sind. Auch hier gilt häufig: je früher, desto besser, wie das vorgestellte Fallbeispiel eines Kindes mit sozialem und emotionalem Förderbedarf zeigte. Schon im Januar vor der Einschulung habe sie das erste Treffen einberufen, um gemeinsam eine Förderplanung zu machen und die Mutter gebeten, bereits einen Antrag auf Eingliederungshilfe zu stellen, sagte die Schulleiterin Katja Echternach. Früh aktiv zu werden, so ein weiteres Fazit, lohnt sich auch deshalb, weil Behörden für die Bearbeitung meist längere Zeit benötigen, als sich der Laie das denkt.

Die Mutter, ebenfalls auf dem Podium, findet ihr Kind in der Regelschule gut aufgehoben. Einem Zuhörerpaar, das noch unsicher war, ob eine Regelschule für ihr Kind das Richtige ist, riet Ilse Blug von MLL: "Gehen Sie doch einfach mal in eine Schule und lassen sie auf sich wirken."

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