Mehr Geld für mehr Barrierefreiheit

Saarbrücken · Auch Personen ohne Behinderung können Hilfe für den altersgerechten Umbau ihrer Wohnung bekommen.

 Stolperfallen können durch geförderte Umbauten beseitigt werden. Foto: obs

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Möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen - das ist der Wunsch der meisten Menschen. Doch gerade einkommensschwächere Personen können sich einen alters- und behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung oft nicht leisten. Im November 2015 hatten daher das Sozial- und das Finanzministerium ein 1,5 Millionen Euro schweres Förderprogramm für Mietwohnungen und Wohneigentum aufgestellt, das bis Ende 2017 laufen sollte. Sozialverbände hatten jedoch hohe Hürden für den Erhalt der Förderung beklagt. "Viele Anträge konnten wir nicht genehmigen", sagte auch Sozialministerin Monika Bachmann (CDU). Jetzt wurde nachjustiert und sowohl die Fördersumme als auch der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert.

Konnten bisher nur Personen mit schwerer Gehbehinderung (Zeichen "aG") oder Personen mit Pflegegrad eine Förderung beantragen, ist dies ab 1. April auch für Personen mit dem Zeichen "G" im Schwerbehindertenausweis sowie für Menschen über 60 Jahren ohne Einschränkungen möglich. "Damit stärken wir den präventiven Charakter. Wenn über 60-Jährige Vorsorge dafür treffen wollen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt auf eine barrierearme Wohnung angewiesen sind, so kann dieser Wunsch mit dem neuen Programm gefördert werden", erklärte Finanzminister Stephan Toscani (CDU). Die Summe sei von 1,5 Millionen Euro auf sechs Millionen Euro bis Ende 2019 vervierfacht worden. Er rechne damit, dass etwa 1200 Maßnahmen im Bereich Wohneigentum gefördert werden können. Hinzu kämen die Anträge für Mietwohnungen, die Teil der allgemeinen sozialen Wohnraumförderung seien.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein Einpersonenhaushalt im Jahr nicht mehr als netto 19 500 Euro verdient, für zwei Personen liegt die Grenze bei 30 000 Euro netto. Auch die Zuschusshöhe wurde erhöht: Maximal wird bei Menschen mit Behinderungen der komplett barrierefreie Umbau einer Wohnung mit 11 250 Euro gefördert - bisher waren es 7500 Euro. Für Einzelmaßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts erhalten sie bis zu 7500 Euro. Bei älteren Menschen beträgt der Zuschuss für den barrierefreien Umbau der Wohnung 7500 Euro, für Einzelmaßnahmen sind bis zu 5000 Euro vorgesehen. Leistungen von Kranken-, Pflegekasse und Sozialhilfeträger werden angerechnet.

Wurde der barrierefreie Umbau von Mietwohnungen bisher über Darlehen gefördert, gibt es nun einen Tilgungszuschuss. Dieser beträgt zehn Prozent bei Einzelmaßnahmen und 15 Prozent beim vollständigen Umbau. Das Darlehen beträgt 80 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens jedoch 65 000 Euro pro Wohnung. Mieter müssen die umgebaute Wohnung mindestens zehn Jahre anspruchsberechtigten Personen vermieten.

"Das ist ein großer Fortschritt im Vergleich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten, die nur von einer Minderheit genutzt werden konnten", sagte der Vorsitzende des Sozialverbands VdK, Armin Lang. Seit Langem habe man Zuschüsse für Ältere gefordert, die von der Bank keinen Kredit mehr erhalten. Man werde prüfen, ob auch bedürftige Personen und solche ohne Eigenheim vom Programm profitieren.

Zum Thema:

Ansprechpartner für die Förderung Wohneigentum: Sozialministerium unter Tel. (0681) 5013497. Mietwohnungen: Saarländische Investitions- und Kreditbank unter Tel. (06 81) 30 33 149.

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