Nur begrenzte Kulanz bei Rückerstattung des Bußgeldes

Saarbrücken · Die Knöllchen, die auf einem privaten Parkplatz vor einem Saarbrücker Supermarkt verteilt wurden, sorgten für Ärger. Doch nachdem die SZ nachhakte, hieß es zunächst: Man werde Käufern des Discounters die Bußgelder erstatten. Nun aber schränkt man die Kulanz wieder ein.

Ein SZ-Leserreporter ärgerte sich kürzlich über einen Strafzettel eines privaten Unternehmens, den er bei seinem Einkauf in einem Saarbrücker Supermarkt kassierte (wir berichteten). Eine Sprecherin von "Netto Marken-Discount " erklärte, das Unternehmen werde aus Kulanz das Bußgeld erstatten und Kunden sollten sich deshalb an die Filiale wenden.

Auf unseren Bericht hin meldeten sich weitere SZ-Leser, denen Ähnliches passiert ist. Darunter auch Johannes Bolz aus Saarbrücken . Er machte allerdings andere Erfahrungen. "Die Verkäuferin an der Kasse erklärte mir auf meine Nachfrage, sie hätten von der Geschäftsleitung die Anweisung, dem Kunden mitzuteilen, dass ,Netto‘ keine Erstattung vornimmt", berichtet er. Und das, obwohl er den entsprechenden Kassenbeleg vorweisen konnte.

Rolf Werner aus Saarbrücken weist ebenfalls darauf hin, dass die Aussage der Pressestelle, dass die Kunden ihr Geld erstattet bekommen, falsch sei. Zudem dürfe das Auto auf dem Platz mit einer Parkscheibe nicht, wie von der Sprecherin behauptet, maximal zwei Stunden, sondern lediglich 60 Minuten abgestellt werden. "Und das auch nur für die Dauer des Einkaufs", sagt er. Der Mitarbeiter der privaten Firma, der die Knöllchen verteilt, sei im Übrigen sehr freundlich und mache auch nur seine Arbeit.

"Eine Anweisung seitens der Geschäftsleitung können wir nicht bestätigen", entgegnet Christina Stylianou, Leiterin Unternehmenskommunikation von "Netto Marken-Discount ". Die Rücknahme eines Strafzettels aus Kulanzgründen seitens des Unternehmens schränkt sie nun jedoch auf diejenigen Fälle ein, in denen die maximale Parkdauer überschritten war. Zur exakten Parkdauer vor dem Saarbrücker Supermarkt wollte sie sich nicht äußern. Das sei abhängig vom jeweiligen Kunden-Parkplatz. Aber auf plakatgroßen Schildern würden sich dort sowie am Filialeingang genauere Hinweise zur Nutzung finden, so die Sprecherin.

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