Richter bestätigen fristlosen Rauswurf beim Landesamt

Saarbrücken · Das Arbeitsgericht Saarbrücken bestätigte am Freitag nach Angaben von Sprecherin Kerstin Herrmann die fristlose Kündigung eines 54-jährigen Sachbearbeiters beim Landesamt für zentrale Dienste (LZD). Grund: Korruptionsverdacht.

An seinem Arbeitsplatz im Landesamt für zentrale Dienste (LZD) konnte der 54-jährige Sachbearbeiter gezwungenermaßen seit Ende Januar nicht mehr auftauchen. Korruptionsfahnder verhafteten ihn - wie wiederholt berichtet - am 25. Januar in seiner Heusweiler Wohnung. Mittlerweile sitzt der gelernte Betriebswirt S. im Gefängniskrankenhaus in Wittlich ein. Wegen Bestechlichkeit im großen Stil wurde er zu einer Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Schon unmittelbar nach der Verhaftung schickte das Finanzministerium als vorgesetzte Behörde dem damaligen Vize-Sachgebietsleiter die fristlose Kündigung ins Gefängnis. Bei der fristgerechten Zustellung gab es offenbar einige Probleme, weil der Oberstaatsanwalt die Kontrolle der Post des Häftlings angeordnet hatte. Letztlich erreichte die Nachricht über den sofortigen Rauswurf aber ihren Empfänger. Seit Februar hat das Land die Gehaltszahlungen gestoppt.

Aus dem Gefängnis heraus versuchte sich der korrupte Mann vom Amt (Monatsgehalt 4200 Euro brutto) mit Hilfe einer Anwältin gegen die Entlassung zu wehren. Vergebens. Das Arbeitsgericht Saarbrücken bestätigte am Freitag nach Angaben von Sprecherin Kerstin Herrmann die fristlose Kündigung. Richter Jochen Seel sah demnach "dringenden Verdacht gravierender Vermögensschäden ", die auf das Konto des Ex-Regierungsangestellten gehen, als gegeben an. Zudem wurde festgestellt, dass die Kündigung auch aus formalen Gründen wirksam war, also die Fristen und Anhörungen eingehalten wurden.

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