Lammert schaltet sich im Saarland ein

Saarbrücken/Berlin · Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU ) lässt Ausgaben der saarländischen Landtagsfraktionen von CDU , SPD und Grünen aus den Jahren 2004 bis 2009 auf mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz prüfen. Mitarbeiter des Landesrechnungshofes hatten die Finanzen der Fraktionen aus der 14. Wahlperiode unter die Lupe genommen und mehrere Ausgaben, etwa für Broschüren, als Wahlwerbung eingestuft. Fraktionen dürfen mit den ihnen für die parlamentarische Arbeit - etwa Mitarbeiter - zur Verfügung gestellten Steuermitteln jedoch keinen Wahlkampf betreiben. Daher interessiert sich nun Lammert für die Ergebnisse der Rechnungshof-Prüfungen. Er ist laut Gesetz auch dazu befugt, bei Verstößen finanzielle Strafen zu verhängen.

 Norbert Lammert

Norbert Lammert

Foto: DPA/JUTRCZENKA

Ein Sprecher Lammerts bestätigte der SZ, dass sich die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung um die Vorgänge aus den Jahr 2004 bis 2009 kümmern. Sollte eine Partei in die Vorbereitung und Durchführung einer fraktionsrechtlich unerlaubten Wahlwerbemaßnahme eingebunden gewesen sein, sei auch eine parteienrechtliche Sanktion wegen unzulässiger Fraktionsspende an die Partei grundsätzlich denkbar, erläuterte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung.

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