Straßenprostitution eingedämmt?

Saarbrücken · Sie gilt als Erfolg, aber ist sie das wirklich? Ob die neue Sperrgebietsverordnung in Saarbrücken zu einem Rückgang der Straßenprostitution geführt hat, ist fraglich. Zudem vermutet die Polizei, dass die Verordnung zu einem Anstieg der schwer kontrollierbaren Wohnungsprostitution geführt haben könnte.

 Eine Prostituierte in der Dudweiler Landstraße in Saarbrücken. Foto: Oliver Dietze

Eine Prostituierte in der Dudweiler Landstraße in Saarbrücken. Foto: Oliver Dietze

Foto: Oliver Dietze

Ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Sperrgebietsverordnung in Saarbrücken ist unklar, ob die Zahl der Straßenprostituierten in der Landeshauptstadt dadurch tatsächlich reduziert wurde. Nach Angaben der Landeshauptstadt hat die "geänderte Sperrgebietsverordnung ihre Ziele erreicht". Denn die Straßenprostitution habe "sich nicht weiterentwickelt, sondern wurde eingedämmt", wie Rechtsdezernent Jürgen Wohlfahrt gegenüber der SZ erklärt. Er führt an, dass die Zahl der Prostituierten gesunken sei. Seriös belegen lässt sich dies allerdings nicht. Denn nach Polizeiangaben existieren keine verlässlichen Daten zur Anzahl der Straßenprostituierten vor Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. April vorigen Jahres. Schätzungen zufolge gehen heute "150 bis 200 Prostituierte " auf den jetzt nur noch drei dafür zulässigen Straßenabschnitten im Deutschmühlental, in der Burbacher Hochstraße und an der Dudweiler Landstraße zwischen 22 und sechs Uhr (im Winter von 20 bis sechs Uhr) ihrer Arbeit nach.

"Man kann natürlich vermuten, dass wenn man Raum und Zeit für die Straßenprostitution beschränkt, es in der Folge zu einem gewissen Überhang kommt", sagt Udo Schneider, Leiter der Saarbrücker Polizeiinspektion St. Johann. Soll heißen: Ein Teil der zuvor auf dem Straßenstrich tätigen Frauen tut dies aufgrund der Beschränkungen nun nicht mehr oder nicht mehr ausschließlich. "Wir gehen davon aus, dass bei dieser Personengruppe eine Verlagerung zur Wohnungsprostitution stattgefunden hat", sagt Schneider. Belegen lässt sich aber auch das nicht. Fest stehe nur: "Wohnungsprostitution ist wesentlich gefährlicher, weil es verdeckt passiert und sich weitgehend einer Kontrolle entzieht", so Schneider. Angesichts dessen scheint fraglich, ob die neue Sperrgebietsverordnung tatsächlich "ihre Ziele erreicht" und Vorteile gebracht hat, wie die Stadt behauptet. "Was die neue Verordnung unbestritten gebracht hat", sagt Schneider, "ist, dass sich die wahrnehmbare Präsenz der Prostituierten verändert hat".

Die Frauenbeauftragte der Stadt Saarbrücken , Petra Messinger, hält dagegen: "Nirgends ist eine Prostituierte so schutzlos, wie in einem fremden Auto in irgendeinem Waldweg." Zudem bewertet sie die Änderung der Sperrbezirksverordnung als positiv. Denn "die Beratung und der Kontakt zu den Straßenprostituierten sind sehr viel intensiver geworden, da bei der zuständigen Beratungsstelle zusätzliches Personal finanziert wird und auch die Polizei regelmäßig vor Ort ist. Das zeigt sich auch in der gestiegenen Nachfrage nach Ausstiegsberatung." Die Prostituierten-Beratungsstelle Aldona wollte gegenüber unserer Zeitung keine Stellungnahme abgeben.

Stadt und Polizei sind sich einig, dass die Sperrgebietsverordnung von den Prostituierten "überwiegend beachtet" wird. Die Zahl der Verstöße sei "gering". Im zurückliegenden Jahr wurde 108 mal gegen die Verordnung verstoßen, 162 mal gab es "beharrliche Verstöße" (wiederholte Verstöße). Verstöße können mit Geldbußen bis zu 250 Euro geahndet werden, beharrliche Verstöße mit entsprechend höheren Bußgeldern oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem halben Jahr. Zudem wurden insgesamt 81 mal Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz registriert (sonntags und an Feiertagen ist die Prostitution verboten). Nach Polizeiangaben kommt der Großteil der Straßenprostituierten aus südosteuropäischen Ländern, meist handele es sich um Armutsprostitution.
Keine Überprüfung, ob Kondompflicht beachtet wird

Ob Freier und Prostituierte in Saarbrücken dazu angehalten werden, die seit rund einem Jahr geltende Kondompflicht zu berücksichtigen, wird nicht eigens überprüft. Laut Gesundheitsministerium sind für die Umsetzung allein die Betroffenen verantwortlich. Überwacht werden könne nur, ob entsprechende Hinweisschilder in Bordellen aushängen. In Saarbrücken hat die Polizei hierzu "bisher keine Überprüfungen durchgeführt", teilte die Stadt mit. Auch das Gesundheitsamt hat laut Regionalverband "bislang keine eigens dazu veranlasste Kontrollen unternommen".

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