Drei Jahre Haft für Unternehmer wegen Steuerbetrug

Saarbrücken · Wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 580 000 Euro ist ein Unternehmer aus dem Kreis Saarlouis zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Über zehn Jahre lang soll er in Luxemburg eine Briefkastenfirma unterhalten haben.

Die drei Monate Untersuchungshaft haben den Angeklagten gezeichnet. Angeschlagen wirkt der 57 Jahre alte Geschäftsmann aus dem Kreis Saarlouis, als er in Handschellen in Saal 129 des Landgerichts in Saarbrücken geführt wird. Mit versteinertem Blick sitzt er zwischen seinen Verteidigern Peter Schmitt und Michael Haan. Er weiß, dass er dem Gefängnis nicht entgehen kann: Vor dem Prozess haben die Beteiligten einen Deal vereinbart, der eine Freiheitsstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren vorsieht. Am Ende bleibt das Urteil an der Untergrenze der Verständigung: drei Jahre Hafte wegen Steuerhinterziehung in 23 Fällen.

Fast 45 Minuten braucht Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe zur Verlesung der Anklageschrift. Firmenchef S. soll über einen Zeitraum von zehn Jahren rund 814 000 Euro an Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuern hinterzogen haben. Vier Anklagepunkte werden durch den Deal eingestellt, sodass sich die Summe auf 580 000 Euro verringert. Die Firma macht ihre Geschäfte mit Beschichtungen unter anderem von Glas, Keramik und Edelstahl. Lieferungen und Rechnungen sollen über eine Firma im luxemburgischen Remich nur vorgetäuscht worden sein, um die Umsatzbesteuerung in Deutschland zu umgehen. Die Waren wurden jedoch im Saarland produziert und auch von dort ausgeliefert - sie passierten die Grenze nie. Das Motiv sei es, auf diese Weise die Gewinne der deutschen Firma nach Luxemburg zu verlagern und auch Gehaltszahllungen zu erlangen. Ermittler gehen davon aus, dass in Remich nur eine Briefkastenfirma existierte. Die Kunden sollen gewusst haben, dass die Waren nie in Luxemburg waren. Sie müssen sich vor Gericht verantworten.

Anonyme Anzeige

Ermittler waren S. durch eine anonyme Anzeige im Januar 2016 auf die Schliche gekommen. Bei verdeckten Ermittlungen wurde auch das Telefon des Angeklagten abgehört. Es stellte sich heraus, dass die Anzeige von einem Geschäftspartner stammte, der mit dem Angeklagten 2015 Streit hatte. Nicht thematisiert wurden Vorwürfe, der 57-Jährige solle überlegt haben, einen Auftragskiller , ein ehemaliges Mafia-Mitglied aus Homburg, zu suchen, um den Partner aus dem Weg zu räumen. Dies sei auch der Grund gewesen, den Angeklagten bis Prozessbeginn in U-Haft zu nehmen, sagte Uthe. Es werde jedoch voraussichtlich kein Verfahren deswegen eröffnet. Der Vorwurf, sein Mandant habe gegenüber Dritten erklärt, einen Auftragskiller zu suchen, sei unbegründet und vollständig entkräftet, sagte die Verteidigung. Verteidiger Schmitt verlas eine Erklärung des Angeklagten, in der dieser die Vorwürfe im Kern eingestand und die Taten bereute. Das war eine Bedingung des Deals. Ferner muss S. 175 000 Euro an das Finanzamt Saarlouis zahlen. Das hat er bereits getan.

"Das Geständnis ist nicht von Einsicht und Reue geprägt, sondern rein taktisch", sagte Uthe und forderte drei Jahre und sechs Monate Haft. Dem widersprach Schmitt: "Die Reue ist echt." Der nicht vorbestrafte Angeklagte habe aus "dem Nichts ein sehr gutes Unternehmen" aufgebaut, doch aus Selbstüberschätzung begonnen, übermütig zu werden. Ein Strafmaß forderte er nicht.

Anklage und Verteidiger wollen keinen Einspruch einlegen.

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