Künstler nach Liegestützen auf Altar zu Geldstrafe verurteilt

Saarbrücken · Das Video dauert nur eineinhalb Minuten: Alexander Karle steigt darin in der katholischen Basilika St. Johann in Saarbrücken über eine rote Absperrkordel, klettert auf den Altar, macht 27 Liegestütze, legt sich kurz erschöpft nieder, steigt wieder herunter, wischt mit einer Hand über die Steinplatte und geht. Für die Aktion verurteilte das Amtsgericht den Künstler gestern zu einer Geldstrafe von 700 Euro. "An diesem Tag wurde eine Grenze überschritten", sagte Richterin Judith Simon. Karle habe sich wegen Hausfriedensbruchs und Störung der Religionsausübung strafbar gemacht.

Der Künstler selbst hatte zuvor gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro Einspruch eingelegt. Seine Aktion war bekannt geworden und hatte die katholische Kirche auf den Plan gerufen, nachdem er einen Videofilm davon mit dem Titel "Pressure to perform" ("Leistungsdruck") in einem Schaufenster und bei Ausstellungen gezeigt hatte.

In ihrem Urteil reduzierte die Richterin angesichts der Einkommensverhältnisse des 38-Jährigen die Höhe der Tagessätze von 25 auf zehn Euro, ging jedoch mit den verhängten 70 Tagessätzen über die von der Staatsanwaltschaft geforderten 60 hinaus. "Dem Angeklagten fehlt im Umgang mit anderen das Gespür für das, was angemessen ist", so Simon. Der Vorgang sei nicht durch die Kunst- oder Meinungsfreiheit abgedeckt. "Wenn ein Altar einer Turnmatte gleichgesetzt wird, wird objektiv eine Missachtung zum Ausdruck gebracht.

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