„Antragsunterlagen überarbeiten“

Saarbrücken · Antworten aus dem Wirtschaftsministerium zu Fragen der Bibaz gibt es jetzt: So sei die Firma bei der Frage der Aufarbeitung von belastetem Gleisschotter durchaus seiner Verpflichtung gegenüber dem LUA nachgekommen.

 Das Gelände der Firma Bahnlog hinter Altstadt. Foto: Wolf/SZ

Das Gelände der Firma Bahnlog hinter Altstadt. Foto: Wolf/SZ

Foto: Wolf/SZ

Mit Fragen in Sachen Firma Bahnlog in Altstadt hat sich die "Bürgerinitiative Betroffene der Aktivitäten Zollbahnhof (Bibaz)" schriftlich an Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger gewandt (wir berichteten). Die Bibaz wollte auch wissen nach dem Planfeststellungsantrag für den Railport dort, wie die rechtliche Grundlage dafür aussieht, dass "Güterumschlag bereits seit einigen Jahren auf dem Gelände stattfindet". Und warum die "Nachträglichen Anordnungen" des Landesamts für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA), beziehungsweise die darin enthaltenen Auflagen, nicht vollständig erfüllt wurden.

Dazu äußerte sich gestern Alexander Brehm vom Wirtschaftsministerium auf Anfrage schriftlich: "Der Güterumschlag durch die Firma Bahnlog erfolgt nur auf der bestehenden Eisenbahninfrastruktur. Hierfür ist keine weitere eisenbahnrechtliche Genehmigung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz nötig (§ 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 AEG). Das Vorhaben der Firma Bahnlog zur Errichtung eines so genannten "Railport" betrifft hingegen die südliche, derzeit nicht genutzte Fläche. Hier sollen unter anderem frühere Gleise reaktiviert werden, damit auch dort künftig Güter umgeschlagen werden könnten. Derzeit findet hier aber kein Güterumschlag statt."

Zu besagten "Nachträglichen Anordnungen" des Landesamts für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) fragt die Bibaz, warum die Auflagen nicht vollständig erfüllt werden. Dazu Brehm: "Um die Auflagen zur Modernisierung des bestehenden Gleisbauhofs erfüllen zu können, bedarf es der Errichtung von baulichen Anlagen. Hierfür ist eine planungsrechtliche Entscheidung nach § 18 AEG erforderlich. Die von Bahnlog eingereichten Antragsunterlagen bedürfen einer Überarbeitung durch Bahnlog. Diese überarbeiteten Unterlagen sind dann bei der Planfeststellungsbehörde im Wirtschaftsministerium einzureichen. Speziell bei der Frage bezüglich der Aufarbeitung von belastetem Gleisschotter ist das Unternehmen seiner Verpflichtung gegenüber dem LUA nach Auskunft der Behörde nachgekommen. Die im Schreiben der Bibaz angeführte wasserrechtliche Anordnung nebst sofortiger Vollziehung, die gelagerten Massen gegen das Eindringen von Niederschlagwasser zu sichern, wurde durch das Unternehmen mittels Errichtung von vier Leichtbauhallen und die hierin erfolgte Lagerung von Massen erfüllt. Auch die mit Anordnung gemäß § 17 Abs. 1 BlmSchG vom 05.01.2011 aufgestellten Anforderungen bezüglich der Feststellung von Emissions-Begrenzungen für die Luftreinhaltung und allgemeine Anforderungen zur Staub-Begrenzung, sowie die darin festgelegten Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind umgesetzt."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort