Wenn auf den Schreck die Rechnung folgt

Saarbrücken · Wenn Gefahr in Verzug ist, sind Feuerwehr und Polizei oft die einzige Hilfe. Grundsätzlich trägt die Allgemeinheit die Kosten. Es gibt aber auch Situationen, in denen für Einsätze Rechnungen drohen.

 Auch das gehört zur Feuerwehrarbeit. Ein Reh hat sich in einem Geländer in Schafbrücke verfangen und musste mit speziellem Gerät befreit werden. Anwohner hatten die Einsatzkräfte gerufen.

Auch das gehört zur Feuerwehrarbeit. Ein Reh hat sich in einem Geländer in Schafbrücke verfangen und musste mit speziellem Gerät befreit werden. Anwohner hatten die Einsatzkräfte gerufen.

 Feuerwehreinsatz an Pfingstsonntag in der Jakobstraße in Burbach: Oft hätten Menschen Angst Feuerwehr oder Polizei anzurufen, weil sie nicht wissen, ob es sich wirklich um einen Notfall handele. Es sei aber wichtig, dass die Bürger sich in solchen Situationen melden, heißt es von Feuerwehrkräften. Fotos: Becker&Bredel

Feuerwehreinsatz an Pfingstsonntag in der Jakobstraße in Burbach: Oft hätten Menschen Angst Feuerwehr oder Polizei anzurufen, weil sie nicht wissen, ob es sich wirklich um einen Notfall handele. Es sei aber wichtig, dass die Bürger sich in solchen Situationen melden, heißt es von Feuerwehrkräften. Fotos: Becker&Bredel

Es war ein dummer Jugendstreich, als im Mai zwei 17-Jährige in einer gefährlichen Aktion auf das Dach der Europa-Galerie kletterten und dort den Inhalt eines Feuerlöschers versprühten. Ein Streich, der viel Geld gekostet hat: Denn die Feuerwehr, die mit einem Großaufgebot vor Ort war, hat bereits am Folgetag angekündigt, die vierstelligen Kosten für den Einsatz den Halbstarken in Rechnung zu stellen. Doch ab wann muss man für Einsätze der Feuerwehr und Polizei eigentlich zahlen?

Das Klare vorweg: Alles ist in Gesetzen festgeschrieben. Das Unklare hinterher: Es ist oft eine Ermessensentscheidung. Josef Schun ist Chef der Saarbrücker Feuerwehr. Er sagt: "Grundsätzlich muss ich für Feuerwehreinsätze nichts bezahlen. Es sei denn, es ist gesetzlich anders geregelt."

Verkürzt zusammengefasst muss der mit einer Zahlung rechnen, der die Feuerwehr ohne Grund alarmiert. Und: wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Gefahr oder einen Schaden verursacht. Bei allen anderen Fällen entscheiden die Experten der Feuerwehr.

Josef Schun ist daher eines sehr wichtig: "Jeder muss die Feuerwehr rufen können, ohne sich vorher Gedanken über Kosten machen zu müssen." Wer anrufe, weil er eine Gefahr vermute, müsse keine Angst vor einer Rechnung haben, sagt Josef Schun deutlich.

"Die Feuerwehr ist für die Gefahrenabwehr". Die dafür entstehenden Kosten bezahlen wir in den meisten Fällen alle über unsere Steuern. Klaus Jung von der Saarbrücker Feuerwehr sagte nach dem Einsatz an der Europa-Galerie: "Oft haben Menschen Angst anzurufen, weil sie nicht wissen, ob es sich wirklich um einen Notfall handelt. Es ist aber wichtig, dass die Bürger sich in solchen Situationen melden."

Wenn Kosten für einen Einsatz der Feuerwehr entstehen, sind die Kosten für jeden Feuerwehrmann, jedes benutzte Fahrzeug und jeden Schlauch festgelegt. So kostet ein Einsatzleiter je Stunde 48 Euro , ein einfacher Feuerwehrmann 40 Euro die Stunde. Ein Löschfahrzeug kann schon mal je nach Ausstattung bis zu 117,50 Euro kosten, ein Fahrzeug mit Drehleiter 171,50 Euro je Stunde. Alles ist bis ins Detail geregelt: So kostet eine Sturmlaterne je Tag und Einsatz mit Brennstoff drei Euro .

Auch Polizeieinsätze können teuer werden. Wie teuer, ist in der Saarländischen Polizeikostenverordnung geregelt. Hier legen fünf Paragrafen fest, welche Einsätze in Rechnung gestellt werden können. Teuer wird es für jemanden, der eine Gefahrenlage vortäuscht (zwischen 100 und 5000 Euro ). Wer so betrunken durch die Gegend läuft, dass er für sich oder andere eine Gefahr darstellt und mitgenommen werden muss, zahlt übrigens 37 Euro für die ersten sechs Stunden. Jede weitere Stunde kostet 6,20 Euro . Auch wer gegen Beamte Widerstand leistet, kann eine Rechnung bekommen (15 bis 1023 Euro ). Ansonsten sind hier unter anderem Fälle geregelt, die eine Polizeibegleitung notwendig machen, wie Gefahrengut- oder Geldtransporte. Hinzu kommen Kosten für die Verwahrung, Vernichtung und Entsorgung von Dingen. Was nicht in dem Gesetz aufgelistet ist, ist kostenfrei.

Im Falle der zwei Jungs auf dem Dach der Europa-Galerie blieb die Allgemeinheit auf den Kosten sitzen. Die Jugendlichen wohnen in einem Heim und könnten nicht finanziell haftbar gemacht werden.

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