Stadt sagt Nein zu Windparks

Saarbrücken/Riegelsberg · Drei Windräder will ein Investor in Gersweiler aufstellen. Weil die Rotoren aber über die Flächen hinausragen würden, auf denen Anlagen stehen dürfen, lehnt die Stadt die Pläne ab. Ähnlich ist die Lage beim geplanten Windpark Pfaffenkopf, der auch Riegelsberg betrifft.

 Der Regionalverband hat Zonen festgelegt, in denen Windräder stehen können. Doch für die Projekte im Krughütter Wald und im Bereich Pfaffenkopf gibt's Gegenwind. Symbolfoto: Pleul/dpa

Der Regionalverband hat Zonen festgelegt, in denen Windräder stehen können. Doch für die Projekte im Krughütter Wald und im Bereich Pfaffenkopf gibt's Gegenwind. Symbolfoto: Pleul/dpa

Die Saarbrücker Stadtverwaltung schlägt dem Bezirksrat West und dem Bauausschuss des Stadtrats vor, die Windkraftpläne der Firma Duno Air im Krughütter Wald abzulehnen. Dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) liegt ein Antrag für drei Windräder auf Flächen des Evangelischen Stifts St. Arnual vor. Das LUA entscheidet über den Antrag, hat die Stadtverwaltung aber aufgefordert, das "gemeindliche Einvernehmen" herzustellen, also die politischen Gremien damit zu befassen.

Nach Ansicht der Verwaltung sollen der Bezirksrat West, der heute tagt, und der Bauausschuss am 25. Januar die Pläne des Investors ablehnen. Der "Windpark Gersweiler" sei nicht zulässig, weil öffentliche Belange entgegenstünden und die Pläne dem Flächennutzungsplan widersprächen, erklärt die Verwaltung in der Vorlage für den Bezirksrat West.

Stadt kontra Investor

Weil die Frist für die Stellungnahme bereits am 5. Februar abläuft, der Stadtrat aber erst am 7. Februar wieder tagt, werden nun der Bezirksrat und der Bauausschuss mit dem Thema befasst. Der Rat solle, so die Verwaltung, rückwirkend die Ablehnung bestätigen.

Das Hauptargument der Stadt gegen die Windräder lautet: Sie würden deutlich über die vom Regionalverband beschlossenen "Konzentrationszonen" für Windräder in ein "Gebiet für Freiraumschutz" ragen. Beim ersten Windrad seien es 38 Meter, beim zweiten bis zu 33,78 Meter und beim dritten bis zu 15,38 Meter. So steht es in dem Papier für den Bezirksrat und in einem Brief der Firma Duno Air an das LUA im November 2016, das den Bezirksratsunterlagen beiliegt.

Die Argumente des Antragstellers könne die Verwaltung nicht nachvollziehen. Der mache geltend, dass die "Konzentrationszonen" zu klein für moderne Anlagen seien und diese deshalb zwangsläufig über diese Zonen hinausragen müssten. Die Verwaltung entgegnet: "Die betroffenen Konzentrationszonen weisen durchaus die Größe auf, um die drei Anlagen vollständig aufnehmen zu können." Es handele sich auch nicht um "geringfügige Überschreitungen". Der Investor argumentiert in seiner Stellungnahme an das LUA, dass der Regionalverband den Mindestabstand von Häusern von 650 Meter auf 800 Meter heraufgesetzt habe und diese Tatsache daran zumindest mitschuld sei, dass es den "Rotorüberschlag" gibt. Zu Beginn der Planungen habe noch der 650-Meter-Abstand gegolten. Die CDU-Fraktion im Bezirksrat West hat angekündigt, mit Nein zu stimmen. Die CDU Klarenthal-Krughütte und die Bezirksratsfraktion weisen darauf hin, dass auch die französischen Kommunen Petite Rosselle, Forbach und Schoeneck die Windräder im Krughütter Wald direkt an der Landesgrenze ablehnen. Die Christdemokraten befürchten unter anderem, dass die Rotoren sehr viel Lärm verursachen und dass es Probleme mit der Standfestigkeit der Windräder geben könnte. Sie kritisieren, der grenzüberschreitende Bergbau sei schon nicht genügend beachtet worden, als der Regionalverband die Konzentrationszonen festgelegt habe.

Nein auch aus Riegelsberg

Wie Stadtpressesprecher Thomas Blug sagte, hatte der Stadtrat Ende 2016 auch Windrädern im Gebiet Pfaffenkopf zwischen Burbach und Riegelsberg die Zustimmung verweigert. Auch der Riegelsberger Gemeinderat hat das Einvernehmen in dieser Angelegenheit nicht hergestellt. Bei den eingereichten Genehmigungsunterlagen zu diesem Projekt habe sich gezeigt, dass zwei der geplanten sechs Windräder mit den Rotorblättern über die planungsrechtlich festgelegten Flächen hinausragen, betonte der Riegelsberger Bürgermeister Klaus Häusle (SPD ).

Ein weiterer kritischer Punkt seien die vorhergesagten Schallausbreitungen, fügte Häusle hinzu. Die vorgeschriebenen Richtwerte würden nur deshalb eingehalten, weil die der Anlage nächstgelegenen Wohnhäuser nicht als reines Wohngebiet, sondern als allgemeines Wohngebiet eingestuft werden. Der Bürgermeister: "Dies ist aus meiner Sicht nicht zutreffend, da wir wegen der tatsächlichen Nutzungsart der betroffenen Bereiche in Pflugscheid von einem reinen Wohngebiet ausgehen. Auch deshalb konnte das Einvernehmen nicht hergestellt werden."

Wie geht es jetzt weiter? Das Umweltministerium teilt mit, dass beide Genehmigungsverfahren noch nicht entschieden seien. "Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit können nicht erteilt werden, da es sich um laufende Verfahren handelt."

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