Frankreich macht beim Mindestlohn ernst

Saarbrücken · Deutschland und Frankreich wollen den Mindestlohn für ausländische Lkw- und Busfahrer auf ihren Straßen durchsetzen. Die EU-Kommission sagt Nein. Gegen beide Länder läuft ein Vertragsverletzungsverfahren.

 Brummi-Fahrer Richtung Frankreich müssen oft viel Geduld mitbringen. Jetzt kommen noch Formulare dazu. Foto: Becker&Bredel

Brummi-Fahrer Richtung Frankreich müssen oft viel Geduld mitbringen. Jetzt kommen noch Formulare dazu. Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

Für den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer ist es ein "französisches Bürokratiemonster zum Mindestlohn , das ausgesetzt werden muss". Die Rede ist vom "Loi Macron", das am 1. Juli in Frankreich in Kraft tritt. Ab dann müssen Brummi- und Busfahrer, die für ein Unternehmen außerhalb Frankreichs fahren und ein Ziel im Nachbarland ansteuern, eine Entsendebescheinigung mit sich führen (siehe "Auf einen Blick").

Der Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland (LVS) geht die Sache pragmatisch an. "Wir wollen, dass unsere Spediteure Bescheid wissen und nicht mit hohen Bußgeld-Forderungen konfrontiert werden", sagt der für das Speditionsgewerbe zuständige LVS-Geschäftsführer Claus-Thomas Bodamer. Das angedrohte Bußgeld ist happig. Sollte die Entsendebescheinigung fehlen, sind 750 Euro fällig. Außerdem haben viele Firmen keinen Vertreter zur Hand, der in Frankreich als Ansprechpartner fungieren kann. Bei diesem müssen alle Papiere vorhanden sein, die dazu dienen, die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrollieren. Bodamer empfiehlt die Firma Guretruck aus Fulda, eine europäische Servicegesellschaft für Transportunternehmen.

Für die Omnibusfirmen "steht ein befreundeter französischer Verband als Ansprechpartner zur Verfügung", sagt der zuständige LVS-Geschäftsführer Hartwig Schmidt. Es kämen allerdings auch Rechtsanwälte oder Steuerberater infrage. An der "Front" beklagt man, dass noch nicht klar ist, wie das "Loi Macron" überhaupt umgesetzt wird. "Niemand kann uns Auskunft geben, es existiert kein offizielles Formblatt. Wir stochern im Nebel", sagt Kurt Huber , Leiter des Fuhrparks beim Saarbrücker Reisebus-Unternehmen Götten.

Bei der EU-Kommission steht nicht nur Frankreich am Pranger, wenn es darum geht, den Mindestlohn zu kontrollieren. Gegen die Franzosen wurde jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Gegen Deutschland läuft ein solches Verfahren bereits seit 2015, weil auch hierzulande der Mindestlohn von 8,50 Euro für die Brummi-Fahrer durchgesetzt werden soll, die Deutschland durchqueren. Dieses Verfahren wurde kürzlich verschärft, nachdem Länder aus Osteuropa sich bei EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc über die deutschen Vorschriften beschwert hatten. "In beiden Fällen ist die Kommission der Ansicht, dass die Anwendung des Mindestlohns nicht zu rechtfertigen ist, weil dadurch unangemessene Verwaltungshürden geschaffen werden, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts behindern", heißt es aus Brüssel. Beide Länder haben zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Passiert nichts, kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof klagen.

Die Einhaltung des Mindestlohn ist für deutsche Firmen mit Frankreich-Verkehr kein Problem, "weil wir mit unseren Tarifen darüber liegen", heißt es beim LVS. Bei den Osteuropäern sieht das anders aus. Dem Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung zufolge stehen dem Monatsgehalt von 1800 Euro beim deutschen Mindestlohn beispielsweise 500 Euro für einen rumänischen Fahrer gegenüber.

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Auf einen Blick Das ändert sich ab dem 1. Juli für Speditions- und Omnibusunternehmen, die ihren Sitz außerhalb Frankreich haben: Fahrer, die in Frankreich unterwegs sind, müssen die Entsendebescheinigung mit sich tragen. Diese kann im Internet auf der Homepage des französischen Arbeitsministeriums heruntergeladen werden. Sie enthält unter anderem Informationen zu den Arbeitszeiten, der Qualifikation und dem Lohn des Mitarbeiters. Außerdem muss der Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag mit sich führen, eine französische Übersetzung ist nicht erforderlich. Alle weiteren Unterlagen müssen außerdem bei einem vom Unternehmen ernannten Vertreter mit Sitz in Frankreich für eventuelle Kontrolle zur Verfügung stehen. Im Güterverkehr beträgt der französische Mindestlohn je nach Kategorie 9,68 bis 10 Euro pro Stunde, im Personenverkehr 10,10 bis 10,64 Euro je Stunde. hem

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