EuGH bestätigt Urteil gegen Villeroy & Boch

Mettlach/Luxemburg · Der saarländische Keramikhersteller Villeroy & Boch ist auch in letzter Instanz mit seiner Klage gegen eine millionenschwere Kartellstrafe gescheitert. Der EuGH bestätigte de Strafe der Kommission.

 Die EU-Kommission hat V&B Preisabsprachen in der Badkeramik vorgeworfen. Foto: dpa

Die EU-Kommission hat V&B Preisabsprachen in der Badkeramik vorgeworfen. Foto: dpa

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Im Jahre 2010, wenige Tage nach der Verkündung der Kartellstrafe in Höhe von 71,5 Millionen Euro gegen den Keramikhersteller Villeroy & Boch, gab sich dessen Vorstandschef Frank Göring noch optimistisch. Die EU-Kommission habe bei ihrer Betrachtung zwei Branchen vermischt, die Armaturen- und die Badkeramikbranche, sagte Göring damals. "Uns wird ganz normale Verbandsarbeit als Verschwörung ausgelegt."

Doch auch eine Klage, erst vorm EU-Gerichts in Luxemburg, dann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) konnte nichts an dem Urteil ändern. Gestern wies der EuGH in letzter Instanz die Klagen zurück, die mehrere der Unternehmen eingereicht hatten, die der EU zufolge am Badezimmer-Kartell beteiligt waren. Neben Villeroy & Boch waren es auch noch die Firmen Dornbracht, Duravit, Hansgrohe und Hansa. Die EU-Kommission hatte ihnen jahrelange verbotene Preisabsprachen vorgeworfen.

Göring zufolge hatte es keine nachgewiesenen Kartellverstöße im Badsanitärbereich gegeben. Das sei auch der Grund, warum das Unternehmen die Klage eingereicht habe, sagte er 2010. Doch schon nach den Anhörungen vor dem EU-Gericht 2013 gab er sich wenig optimistisch: Gerade einmal 55 Minuten Zeit habe das Unternehmen in der mündlichen Verhandlungen für seine Stellungnahme gehabt. Zu wenig für eine fundierte Darstellung der Vorgänge.

Entsprechend fällt auch sein Kommentar zu dem gestern bekannt gewordenen Urteil aus: "Wir sind über das Ergebnis sehr enttäuscht. Das Verfahren der Vorinstanz hat nach unserem Verständnis in weiten Teilen nicht den allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen der prozessualen Fairness und der Gleichbehandlungen entsprochen." V&B habe damit gerechnet, dass der EuGH das Urteil korrigiert und das Bußgeld reduziert.

Wirtschaftlich wird das Urteil für V&B allerdings keine Auswirkungen mehr haben. Die Millionenstrafe ist bereits 2010 in voller Höhe bezahlt worden und als Verlust in die Bilanz eingeflossen. Damals hatte die Strafe den Konzern schwer belastet, der sich wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise bereits in einer Sanierungsphase befand. Auch die Prozesskosten seien bereits durch Rückstellungen abgesichert, teilte V&B mit.

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