Geschäftsbedingungen sollen erleichtert werden

Berlin · Verträge sollen künftig deutlich lesbarer, übersichtlicher und verständlicher formuliert werden. Das nutze auch jüngeren Kunden, etwa bei Handy-Verträgen. Der Bundesrat will darüber am Freitag abstimmen.

Sie sind zu kompliziert, zu unverständlich, meist seitenlang, also oft ein Ärgernis - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Kurz: AGB, denen der Verbraucher bei einer Vielzahl von Verträgen vor allem online zustimmen muss. Nun soll alles besser werden: Der Bundesrat wird am kommenden Freitag über einen Antrag des Landes Hessen beraten, wonach die Klauseln künftig klarer und übersichtlicher formuliert sein müssen. Damit wolle man Kunden helfen, "eine andere Wahl zu treffen, bei einem anderen Sozialen Netzwerk mitzumachen oder woanders einzukaufen", heißt es in dem Antrag.

Hessen rechnet sich gute Chancen aus, dass das Vorhaben von der Länderkammer beschlossen wird. Für die Umsetzung ist dann die Bundesregierung zuständig. Man greife ein "wichtiges verbraucherschutzpolitisches Anliegen auf", so eine Sprecherin der hessischen Ministerin Priska Hinz (Grüne) zu unserer Redaktion. "Insofern forcieren wir eine zügige Beratung der Vorlage." Hessen schlägt vor, dass künftig besonders relevante Punkte in klarer und knapper Form zu Beginn des Textes platziert und hervorgehoben werden müssen. Das soll auch für Änderungen gelten, die sich im Laufe des Vertragsverhältnisses ergeben. Leichte Lesbarkeit und Verständlichkeit sowie eine "kürzere Fassung" sollen demnach Pflicht werden.

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt eine Umfrage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv). Danach akzeptieren 53 Prozent der Befragten Allgemeine Geschäftsbedingungen , ohne sie gelesen zu haben. Das liegt in erster Linie daran, dass sie zu lang und zu kompliziert sind. Vor allem Jüngere nehmen sie gar nicht zur Kenntnis: Das gaben 83 Prozent der 18- bis 29-Jährigen und 88 Prozent der 30- bis 39-Jährigen an. Laut einer Studie von US-Forschern wäre ein Internetnutzer überdies pro Jahr durchschnittlich 1500 Stunden mit Lesen der AGB beschäftigt.

Nachteile für den Verbraucher seien "oftmals in komplizierten und für Nichtjuristen unverständlichen Formulierungen versteckt", heißt es in dem Antrag. Als Beispiel werden Internet- und Handyverträge genannt. So würden Flatrate-Tarife angeboten, aber in den AGB fänden sich dann eine "Vielzahl von einschränkenden Details", die Verbraucher nicht erkennen könnten und somit auch nicht in ihre Kaufentscheidung einbeziehen würden.

Der Verbraucherverband bezeichnete das Vorhaben auf Nachfrage als "sehr sinnvoll". Für Kunden bleibe es wichtig, so Experte Otmar Lell, auf das Kleingedruckte zu achten. Denn es gebe oft Vertragsklauseln, die womöglich nicht in ihrem Interesse seien. Als Beispiel nannte Lell etwa die Bahncard der Deutschen Bahn. Sie werde nur im Abonnement angeboten - wenn man nicht rechtzeitig kündige, verlängere sich das Abo um ein weiteres Jahr. Rechtlich sei das okay. Aber solche Bedingungen würden dann demnächst "klar und deutlich hervorgehoben werden".

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