Auffahrunfall auf der Autobahn bei lediglich 38 km/h

Brandenburg · (np) Ein Mann fuhr mit seinem Auto auf der Autobahn lediglich 38 km/h schnell, als ihm ein Lkw-Fahrer hinten auffuhr. Der Fall landete schließlich vor dem Oberlandesgericht Brandenburg, wo vor geklärt werden musste, warum der Mann so langsam gefahren war. Er behauptete, vor ihm sei ein Transporter eingeschert. Er habe daher seine Geschwindigkeit von 120 km/h stark verringern müssen. Die Richter schenkten ihm jedoch keinen Glauben.

Sie erklärten, der Autofahrer sei deutlich zu langsam gefahren. Zwar könne die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen von 60 km/h unterschritten werden, wenn anderer Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert würden. Im vorliegenden Fall sei der Mann jedoch ohne triftigen Grund lediglich 38 km/h gefahren, so das Gericht.

Die Autobahn diene aber dem Schnellverkehr. Mit einer solch niedrigen Geschwindigkeit müssten nachfahrende Kraftfahrer nicht automatisch rechnen.

Dennoch musste der langsame Fahrer nur die Hälfte des Schadens übernehmen. Die andere Hälfte bürdete das Gericht dem Lkw-Fahrer auf. Er konnte nicht beweisen, dass er einen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hatte (Az.: 12 U 121/15).

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