Recht am eigenen Bild gilt auch im Internet

Berlin · Immer wieder werden private Bilder von Menschen in sozialen Netzwerken hochgeladen. Nicht immer werden die Abgebildeten vorher um Erlaubnis gefragt. "Wer ungewollte Bilder von sich bei Facebook, Instagram und Co. findet, hat einen rechtlichen Anspruch, sie entfernen zu lassen", erklärt Till Kreutzer von Urheberrechtsportal iRights.info. Wer ein Bild von sich entdeckt, müsse aber nicht gleich zum Anwalt gehen, sagt Kreutzer. Eine E-Mail an den Profilinhaber könne oftmals schon reichen. "Eine andere Möglichkeit ist es, sich direkt an die Anbieter der Seite zu wenden und das Foto zu beanstanden", erklärt der Jurist. Lässt sich der Betreiber zu viel Zeit oder handelt er gar nicht, komme man um einen Anwalt nicht herum.

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