Ironie gehört nicht ins Arbeitszeugnis

Hamm · (dpa) Mitarbeiter müssen Ironie im Arbeitszeugnis nicht hinnehmen. Darauf weist der Bund-Verlag hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 12 Ta 475/16). In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber in einem Zeugnis Redewendungen gebraucht, die einen spöttischen Gesamteindruck hinterlassen. So schrieb er zum Beispiel: "Wenn es eine bessere Note als "sehr gut" geben würde, würden wir ihn damit beurteilen". Der Mitarbeiter klagte und bekam Recht.

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