Wieder ein Linken-Hauskrach vor Gericht

Saarlouis. Das Amtsgericht Saarlouis hat gestern einen Hauskrach der Linken im Kreis Saarlouis verhandelt. Nicht zum ersten Mal: Stadtverbands-Vorsitzendem Norbert Mannschatz hatte das Amtsgericht im März untersagt, die Räume der Stadtratsfraktion der Linken in Saarlouis zu betreten. Geklagt hatte die Fraktionschefin Karola van der Graaf

Saarlouis. Das Amtsgericht Saarlouis hat gestern einen Hauskrach der Linken im Kreis Saarlouis verhandelt. Nicht zum ersten Mal: Stadtverbands-Vorsitzendem Norbert Mannschatz hatte das Amtsgericht im März untersagt, die Räume der Stadtratsfraktion der Linken in Saarlouis zu betreten. Geklagt hatte die Fraktionschefin Karola van der Graaf. Der Wallerfanger Linke Gilbert Kallenborn hatte zuvor beim Landgericht Saarbrücken eine Klage gegen Landesgeschäftsführer Thomas Lutze gewonnen. Lutze hätte Kallenborn nicht von Vorstandswahlen in Wallerfangen ausschließen dürfen. Und Kallenborn hatte gegen Mannschatz geklagt mit dem Vorwurf, der habe im Landtagswahlkampf acht Plakate mit dem Konterfei Oskar Lafontaines abgerissen und weggeworfen.Beleidigung mit VorgeschichteUnd nun, gestern, klagte Kallenborn gegen Mannschatz, der Nachrücker für Lafontaine im Landtag ist, wegen Beleidigung. Mannschatz soll ihn bei einer öffentlichen Parteiversammlung am 14. Mai in Pachten als "geisteskrank" bezeichnet haben. Die Wiederholung soll Mannschatz und überhaupt per einstweiliger Verfügung verboten werden.Auf Anfrage erklärte Kallenborn, es gebe dazu eine Vorgeschichte. Mannschatz habe mit der Äußerung auf Bemerkungen seines Anwalts angespielt. Der habe bei einer früheren Parteisitzung vor 50 Linken in Pachten beklagt, dass Kallenborn mit Bezug auf seinen jüdischen Glauben für das Abhängen von Kruzifixen im Gerichtssaal kämpfe. Das schade der Linken und sei "geisteskrank". Dieser Vorgang war inzwischen auch vor Gericht. Laut Kallenborn wurde dabei dem Anwalt die Wiederholung untersagt. Im Gerichtssaal gestern übrigens war das Kruzifix abgehängt, wie Kallenborn zufrieden feststellte.Und nun der Vorwurf der Wiederholung durch Mannschatz. Die hat Kallenborn nicht selbst gehört, weil er nicht dabei war. Aber ein Zeuge bestätigte das, auch mit eidesstattlicher Erklärung. Mannschatz bestreitet die Äußerung, der Kreisvorsitzende Wolfgang Schumacher ebenfalls, gestützt durch vier eidesstattliche Erklärungen. Bei der Befragung sagte der Zeuge, die beleidigende Äußerung sei auch im Zusammenhang damit gefallen, dass Kallenborn einen Kreisparteitag im Frühjahr in Ensdorf angefochten hatte.Noch eine Entscheidung Die Wahlen zu Delegierten - darunter auch die vier, die gestern eidesstattlichen Erklärungen für Mannschatz abgegeben hatten, seien ungültig, so Kallenborn.Zufall - aber wenige Stunden nach der Verhandlung verkündete die Landesschiedskommission der Linken: Es muss neu gewählt werden. Die Ensdorfer Wahl der Delegierten zum Landesparteitag war ungültig.Richter Oliver Krämer kündigte das Urteil im Beleidigungsstreit für Mittwoch, 14. Juli, an.

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