Behält St. Wendel sein Amtsgericht?

St Wendel · Die Vorlage aus dem Saar-Justizministerium ist eindeutig: Alle Amtsgerichte im Land sollen erhalten bleiben. Allerdings sind Spezialisierungen vorgesehen. So steht eine Kooperation des Gerichts in St. Wendel mit Ottweiler auf dem Plan.

Letzte Sitzung vor der Sommerpause: Wenn heute die Politiker im Plenarsaal des saarländischen Landtags zusammenkommen, geht es in der Debatte um Bürgernähe. Konkret: um den Erhalt einzelner Amtsgerichtsstandorte. Oder aber auch um deren Zusammenlegung.

Wenn sich Justizminister Reinhold Jost (SPD ) durchsetzt, dann dreht sich nichts mehr um den drohenden Verlust von Vor-Ort-Präsenz. Dann sollen landesweit alle Amtsgerichte bestehen bleiben. Das erklärt auf SZ-Anfrage Dennis Zahedi. Gleichsam bestätigt der Ministeriumssprecher ohne Umschweife, dass sehr wohl zu Beginn der Pläne für eine Strukturreform einzelne Bezirke auf der Kippe standen. "Zurückgehende Eingänge" seien für derartige Überlegungen ausschlaggebend gewesen.

Mittlerweile habe sich das Blatt aber gewendet. Zahedi: "Der Ministeriumsentwurf sieht vor, die Bürgernähe weiterhin beizubehalten." Damit soll die Grundversorgung flächendeckend bestehen bleiben. "Es soll niemand wegen einer gerichtlichen Angelegenheit von Homburg nach Saarbrücken fahren müssen", lautete sein Beispiel.

Gleiches gelte für die Menschen im St. Wendeler Land. Das Amtsgericht in der Kreisstadt stehe nach der Vorlage, über die an diesem Mittwoch die Saar-Parlamentarier beraten, nicht länger auf der Kippe.

Aber dass alles beim Alten bleibe, sei ebenso wenig vorgesehen. Die Richter am Amtsgericht in St. Wendel sollen mit denen im benachbarten Ottweiler enger kooperieren. Stichwort: Spezialisierung. So übernehme das St. Wendeler Gericht Zivilprozesse von Ottweiler. Umgekehrt gibt St. Wendel Strafsachen nach Ottweiler ab, sollte die Gerichtsstrukturreform den Landtag wie ministeriell geplant passieren. Darüber informierte Magnus Jung , SPD-Landtagsabgeordneter aus Kastel.

Warum bedarf es neuer Zuschnitte, einer reformierten Aufgabenverteilung? Dazu Ministeriumssprecher Zahedi: "Einzelne Dezernate waren wegen des Aufkommens zu klein." Das heißt: Alle Fachbereiche an jedem Standort aufrecht zu erhalten, sei schlichtweg nicht praktikabel. Die vorgesehene Arbeitsteilung erlaube, dass Richter nicht ständig zwischen unterschiedlichen Fachbereichen wechseln müssen. Zahedi: "Die entsprechende Dezernatseinteilung lässt Routine und bessere Urlaubsvertretung im eigenen Fachbereich zu."

Für die Region bedeute das, wenn es so verabschiedet wird: St. Wendel kümmert sich künftig um Zivilsachen (private Anzeigen). Darunter fallen unter anderem Streitigkeiten über Waren mit dem Verkäufer. Während Ottweiler Strafverfahren wie etwa bei Diebstählen übernimmt (Ermittlungen und Anklagen von Staats wegen).

Dass es so kommt, davon ist Magnus Jung überzeugt. Für St. Wendel bedeute dies nach seiner Auffassung: "Damit würdigen wir die hohe Kompetenz des Amtsgerichts gerade auch in Zivilsachen, stärken das Amtsgericht als Justizzentrum unseres Kreises und sichern dauerhaft seinen Bestand." So würden Dienstleistungen wohnortsnah vorgehalten, die für Bürger "gerade in schwierigen Lebenslagen besonders wichtig sind". Der Parlamentarier zählt dazu unter anderem Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten.

Mit der Konzentration der Ressourcen an einzelnen Standorten gehe allerdings kein Stellenabbau bei der Justiz einher. Das versicherte Ministeriumssprecher Dennis Zahedi.

Dass die Strukturvorschläge aus dem von einem Sozialdemokraten geführten Justizministerium den 51 Sitze zählenden Landtag passieren, davon ist auszugehen: verfügt die Großkoalition aus CDU und SPD über eine komfortable Mehrheit von 37 Stimmen.

Zum Thema:

Auf einen Blick Die heutigen Standorte der zehn Amtsgerichte im Saarland: {rahkv} Homburg {rahkv} Lebach {rahkv} Merzig {rahkv} Neunkirchen {rahkv} Ottweiler {rahkv} Saarbrücken {rahkv} Saarlouis {rahkv} St. Ingbert {rahkv} St. Wendel {rahkv} Völklingen (Quelle: Justizministerium Saarbrücken) hgn

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