Zweckverband ist gut gerüstet

Lebach · Der Lebacher VEL verfügt über drei Unimogs – 160 Tonnen Salz lagern in den Silos

 Nach dem Einsatz wird das Streufahrzeug unter das Silo gefahren, um mit einer neuen Ladung Sole befüllt zu werden.Foto: Toni Bartz

Nach dem Einsatz wird das Streufahrzeug unter das Silo gefahren, um mit einer neuen Ladung Sole befüllt zu werden.Foto: Toni Bartz

Foto: Toni Bartz

Den Räum- und Streudienst übernehmen in Lebach, je nach Art der Straße, die Fahrzeuge des Landesbetriebes für Straßenbau und die des Bau- und Betriebshofes, der beim Ver- und Entsorgungszweckverband Lebach (VEL) angesiedelt ist. Die Räumung erfolgt nach einer vorgegebenen Prioritätenliste, wonach zunächst die Bundes- und Landstraßen als die wichtigsten Verkehrsadern Vorrang haben. Die Ortsstraßen werden dann nach Wichtigkeit (Zubringer zu Schulen, Kitas und sonstigen öffentlichen Einrichtungen) klassifiziert und geräumt. Dabei spielt auch die Steigung der jeweiligen Straßen eine wichtige Rolle. Der VEL hat beim Winterdienst einen Zweischicht-Betrieb mit jeweils neun Mann eingerichtet.

Für die Räumung der rund 115 Kilometer Gemeindestraßen sowie zehn Kilometer Bundes- und Landstraßen stehen drei eigene auf Winterdienst umgerüstete Unimogs sowie ein Privatfahrer mit eigenem Fahrzeug zur Verfügung, für die Räumung öffentlicher Gehwege zusätzlich ein Klein-Lkw sowie drei Kleintraktoren. In den VEL-Silos werden 160 Tonnen Salz und 25 Tonnen Sole vorgehalten, wobei bereits an einem einzigen schneereichen Tag schon 25 Tonnen verbraucht werden können.

Stichwort Gehwege: Deren Räum- und Streupflicht liegt bei den Eigentümern beziehungsweise den Nutzungsberechtigten der Grundstücke. In der Satzung über die Straßenreinigung ist vorgegeben, was zu tun ist: Bei Schneefall sind die Gehwege von 8 bis 20 Uhr in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee freizuhalten und von Eis zu befreien. Der zusammengeschaufelte Schnee und das abgekratzte Eis sind auf dem Gehweg entlang der Bordsteinkante aufzuhäufen. Bei Schneeglätte und Glatteis sind in der genannten Zeit zur Sicherung der Fußgänger die Gehwege zu streuen.

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