Nur bei Hirntod werden Spenderorgane entnommen

Saarbrücken · Die beiden Expertinnen Brigitte Lenzky-Roth und Tanja Rögner vom Info-Telefon der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben bei der SZ-Telefonaktion Fragen von Lesern zum Thema Organspende beantwortet. Wir drucken Auszüge aus den Beratungsgesprächen.

Wenn ich mich für die Organspende entscheide, kann ich dann sicher sein, dass bei einem lebensbedrohlichen Unfall trotzdem alles medizinisch Mögliche getan wird, um mich am Leben zu erhalten?

EXPERTIN Da können Sie ganz sicher sein. Ein Arzt ist immer vorrangig am Überleben und an der Genesung "seines" Patienten interessiert und nicht am Wohlergehen eines eventuellen Organempfängers.

Man redet davon, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist. Doch wer stellt das fest?

EXPERTIN Zunächst ermitteln zwei speziell dafür qualifizierte Fachärzte unabhängig voneinander Art und Ursache der Hirnschädigung und ob behebbare Einflüsse auf die Hirnfunktion vorliegen. Dann prüfen sie verschiedene Reflexe wie die Pupillenreaktion. Als nächstes wird die Unumkehrbarkeit der Ausfallsymptome gecheckt.

Bin ich mit einem Organspendeausweis automatisch Spender?

EXPERTIN Das muss nicht sein. Auf dem Organspendeausweis kann man seinen Wunsch, wie im Fall des Todes verfahren werden soll, dokumentieren. Man kann also auch festhalten, dass man einer Organspende widerspricht, die Einwilligung auf bestimmte Organe begrenzen oder bestimmte Organe ausnehmen.

Wie lange muss man auf eine Spenderniere warten?

EXPERTIN Wenn man auf eine Niere von einem verstorbenen Spender angewiesen ist, erfolgt die Vergabe über die Warteliste der Stiftung Eurotransplant. Die Wartezeit beträgt dann durchschnittlich fünf bis sechs Jahre, wobei der erste Tag der Dialyse als Beginn der Wartezeit zählt. Bei einer Lebendspende kann diese Wartezeit vollständig entfallen, sofern schon vor Beginn der Dialysetherapie ein Spender vorhanden ist.

Gibt es bestimmte Umstände, die ganz grundsätzlich gegen eine Organentnahme und -transplantation spricht?

EXPERTIN Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei der oder dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt.

Informationen und kostenlose Organspendeausweise gibt es beim Infotelefon Organspende, Tel. (08 00) 9 04 04 00.

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