Behörde greift gegen Tierhalter durch

Stennweiler · Es liegt erst wenige Tage zurück, dass Tierfreunde die SZ auf die missliche Situation bei einem Pferdehalter hingewiesen haben. Zwischenzeitlich hat sich auch ein Bürger der Gemeinde Schiffweiler gemeldet und darauf aufmerksam gemacht, dass es auch in Stennweiler offensichtlich einen gravierenden Fall von schlechter Tierhaltung gegeben habe. Das zuständige Umweltministerium bestätigt auf Anfrage der SZ, dass Ende August einem Bauern eine Rinderherde weggenommen worden ist. Dem Vernehmen nach handelte es sich um eine größere Herde. Die Tiere sind in neuen Händen. Die Pressestelle des Ministeriums: "Im Zuge einer Auktion wurde die komplette Herde zwischenzeitlich bereits verkauft. Der Käufer ist dem Landesamt für Verbraucherschutz bekannt und wurde überprüft."

 In Stennweiler wurden wohl Rinder mißhandelt. Symbolfoto: dpa

In Stennweiler wurden wohl Rinder mißhandelt. Symbolfoto: dpa

Bis die Behörden eingreifen, muss schon einiges geschehen. Werden tierschutzrechtliche Verstöße bei einer Tierhaltung festgestellt, erläutert das Ministerium, hängt das weitere Vorgehen von der Schwere des jeweiligen Verstoßes ab. In der Mehrzahl der Fälle werden dem Tierhalter zunächst Auflagen gemacht, die je nach Sachverhalt ganz unterschiedliche Maßnahmen und Fristen zur Umsetzung beinhalten können.

Parallel zu den Auflagen, so die Pressestelle, "können je nach Schwere des Verstoßes Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet und/oder Zwangsgelder zur Erfüllung der Auflagen verhängt werden". All dies geschieht nach gesetzlichen Vorgaben. Die Wegnahme eines Tieres erfolgt demnach als letztes Mittel. Das bedeutet, der Tierhalter hat zuvor schwerwiegende Verstöße gegen artgerechte Haltung begangen oder wiederholt gegen tierschutzrechtliche Auflagen verstoßen.

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