Städtische Mitarbeiter machen für Blitzer-Auswertung Überstunden

Neunkirchen · Das Blitzer-Urteil beschäftigt die Neunkircher Christdemokraten. Sie sehen sich in ihren schon 2014 geäußerten Bedenken bestätigt. Die Stadt erläutert, um rechtlich wasserdicht zu arbeiten, machten Mitarbeiter jetzt Überstunden.

 Die Neunkircher Blitzer bleiben Diskussionsstoff. Foto: Willi Hiegel

Die Neunkircher Blitzer bleiben Diskussionsstoff. Foto: Willi Hiegel

Foto: Willi Hiegel

Für Verwunderung hat bei Karl Albert die Mitteilung der Stadt Neunkirchen gesorgt, dass sich die Ortspolizeibehörde nach dem Blitzer-Urteil nun doch in der Lage sieht, die Messdaten erlasskonform auszuwerten (die SZ berichtete). Den Fraktionschef der Christdemokraten im Stadtrat erstaunen die Differenzen, die sich zwischen dem für das Amtsgerichtsverfahren herangezogene Gutachten und dem aktuellen Standpunkt der Verwaltung auftun. Ein Autofahrer hatte sich erfolgreich gegen seinen Bußgeldbescheid gewehrt. Sein Anwalt hatte über ein Gutachten auf mögliche Lücken im Auswertungsverfahren der Geschwindigkeitsmessungen aufmerksam gemacht, da ein privater Anbieter und Kommune gemeinsam in den Prozess involviert sind. Angesprochen wurden sowohl technische als auch zeitliche Probleme, die die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde hätten, um ihren hoheitlichen Pflichten nachzukommen. Das Amtsgericht gab dem Mann, der sein Knöllchen nicht zahlen wollte, recht.

"Was stimmt jetzt?", fragt Karl Albert. Es verwundere schon, dass jetzt hinsichtlich aller Probleme Entwarnung gegeben werde. Der Kommunalpolitiker erinnert ferner daran, dass die CDU-Stadtratsfraktion bereits im November 2014 eine Anfrage an die Stadt geschickt habe, in der erfolgreiche Klagen gegen Blitzer, wie es sie in Hessen und Sachsen-Anhalt zuvor gegeben habe, angesprochen wurden. "Wir haben die Entscheidung zu den Blitzern mitgetragen, aber dann muss auch alles ordnungsgemäß geschehen", sagt Albert.

Urteil nicht rechtskräftig

Die sechs stationären Blitzer auf Neunkircher Stadtgebiet gibt es seit 2014. In einem Private-Public-Partnership-Modell (öffentlich und private Seite arbeiten zusammen) stellt das Unternehmen Jenoptic die Säulen, kümmert sich um Wartung und übermittelt der Ortspolizei die gewonnenen Daten. Die wiederum ist letztendlich für die Auswertung verantwortlich, da es sich bei der Sache um eine hoheitliche Aufgabe des Staates handelt. Die Stadt Neunkirchen erläutert auf SZ-Nachfrage zu dem vermeintlichen Widerspruch zwischen Verfahrensausgang und umgehender Verwaltungsreaktion, dem Rathaus sei das Gutachten noch nicht bekannt, daher könne es sich dazu auch nicht äußern. Gegen das Urteil des Amtsgerichts habe die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Beschwerde eingelegt. Das Urteil habe mithin keine Rechtskraft erlangt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes bleibe daher abzuwarten.

Das Rathaus geht von einer rechtmäßigen Verfahrensweise aus, da mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und Justiz abgestimmt. Die Pressestelle erläutert: "Bis zur obergerichtlichen Klärung wird allerdings unter entsprechender Mehrbelastung der Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Kenntnis der mündlichen Urteilsbegründung die Bearbeitung der Falldaten ausschließlich durch Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde ausgeführt." Da das Fallaufkommen inzwischen deutlich gesunken sei, so das Rathaus, lasse sich zumindest befristet die komplette Datenverarbeitung durch die Stadtverwaltung stemmen.

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