Abofallen derzeit hoch im Kurs

Kreis Neunkirchen · Gemeinsam informierten der Landkreis Neunkirchen und die Verbraucherzentrale des Saarlandes über aktuelle Themen des Verbraucherschutzes und entsprechendes präventives Handeln in diesen Bereichen.

 Sabine Strichertz, Jürgen Zimper, Sören Meng und Bernd Seitz (v. l.) im Austausch zum Thema Verbraucherschutz für die Bürger. FOTO: JASMIN ALT

Sabine Strichertz, Jürgen Zimper, Sören Meng und Bernd Seitz (v. l.) im Austausch zum Thema Verbraucherschutz für die Bürger. FOTO: JASMIN ALT

. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes informierte in Kooperation mit dem Landkreis Neunkirchen über aktuelle Verbraucherthemen. Landrat Sören Meng sprach sich für diese Zusammenarbeit aus und betonte die Wichtigkeit der Tätigkeit der Verbraucherzentrale zum Schutze der Verbraucher. "Die Verbraucherzentrale ist ein wichtiger Dienstleister und steht den Bürgerinnen und Bürgern in vielen Lebenslagen unabhängig, hilfsbereit und kompetent zur Seite", so Meng. Daher unterstütze auch der Landkreis Neunkirchen die wertvolle Arbeit der Verbraucherzentrale. Als derzeitige Verbrauchertipps wies die Verbraucherzentrale auf Problematiken im Telekommunikationsbereich sowie Risiken bei Vertragsabschlüssen oder bei Baufinanzierungen hin. Dabei erläuterte sie auch die entsprechende Rechte und Ansprüche der Verbraucher: Derzeit beobachtet die Verbraucherzentrale vermehrt, dass Bürger ungewollt über das Smartphone Abonnements von Drittanbieter eingehen.

Dabei kommen durch das einfache Anklicken von vermeintlichen Werbebannern Abos zustande, die dem Smartphone-Nutzer monatlich Kosten abverlangen. Aufgrund der derzeitigen Vielzahl von "Abofallen" rät die Juristin Sabine Strichertz, Juristin der Verbraucherzentrale, über den Telefonanbieter die sogenannte Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Vielen Mobiltelefonnutzern ist diese Drittanbietersperre nicht bekannt, daher möchte die Verbraucherzentrale an dieser Stelle auch Aufklärungsarbeit leisten. Sie fordert daher, dass eine grundsätzliche Drittanbietersperre zum Schutz der Verbraucher gesetzlich vorgeschrieben werden soll. Weiterhin stellt Strichertz fest, dass die Verbraucher vermehrt die Problematik der Vertragsbeendigung beziehungsweise eine automatische Vertragsverlängerung bei Fitnessstudios tangiert.

Stichwort Drittanbietersperre

Hierbei weist die Verbraucherzentrale auf eindeutige Rechtsprechungen hin, wonach automatische Vertragsverlängerungen bei Nutzungskosten von bis zu 50 Euro/Monat um maximal sechs Monaten gerechtfertigt sind. Bei Nutzungskosten von über 50 Euro ist eine automatische Vertragsverlängerung um ein Jahr angemessen, eine zweijährige Verlängerung jedoch nicht. Bei attestierter, länger andauernder Erkrankung hat der Fitnessstudionutzer zudem einen Anspruch auf eine Beitragspausierung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann entsprechend um die beitragsausgesetzte Zeit.

Im Bereich der Baufinanzierung rät die Verbraucherzentrale nicht zu überschnellen Darlehensaufnahmen. Aufgrund der Niedrigzinsphase sei auffällig, dass sich viele Verbraucher überschnell verschulden. Bei Kreditaufnahmen solle man eingehend prüfen, inwieweit man die finanzielle Belastung auf Dauer tragen könne. Dabei rät der Baufinanzierungsratgeber, Bernd Seitz, zu einer groben Faustregel: derzeitige Kaltmiete plus persönlicher derzeitiger Sparbetrag. Überschreitet die zukünftige Tilgungsrate diesen Betrag essenziell, sollte man noch mal abwägen, inwieweit dies tatsächlich leistbar ist.

Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Saarland, Jürgen Zimper, betonte die Aufgabe und Intention ihrer Arbeit "Wir sind Dienstleister und Anwalt der Verbraucher und stehen den Bürgerinnen und Bürgern in allen Verbraucherfragen unterstützend zur Seite". Generell berät die Verbraucherzentrale die Bürger bei diversen Verbraucherfragen telefonisch kostenlos. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale befinden sich außerdem kostenlose Musterbriefe. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Verbraucherzentrale im Rahmen einer Mandatsübernahme die Interessen des Bürgers gegenüber Dritten vertritt, hier werden jedoch Gebühren berechnet.

Um ihre Ziele verwirklichen zu können, wird die Verbraucherzentrale finanziell gefördert vom saarländischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Weitere Förderer wie Landkreise, Kommunen und Sparkassen- und Giroverband Saar tragen ebenfalls zur Sicherung der Beratungsangebote bei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort