Eine "Furt" räumt Fußgängern keine "Vorfahrt" ein

Neunkirchen. Schreck in der Morgenstunde: Als Ewald Ternig in Neunkirchen am Montag in der Königstraße mit seinem Auto auf den Hüttenberg einbiegen will, läuft ihm auf der Fußgänger-Furt vor der Kurve ein älterer Herr beinahe vor die Kühlerhaube. Ternig kann noch stoppen, er hat den Mann rechtzeitig wahrgenommen

 SZ-Leser-Reporter Ewald Ternig (2. v. rechts) auf der Fußgänger-Furt in der Königstraße, an der die Autos Vorrang haben. Foto: Willi Hiegel

SZ-Leser-Reporter Ewald Ternig (2. v. rechts) auf der Fußgänger-Furt in der Königstraße, an der die Autos Vorrang haben. Foto: Willi Hiegel

Neunkirchen. Schreck in der Morgenstunde: Als Ewald Ternig in Neunkirchen am Montag in der Königstraße mit seinem Auto auf den Hüttenberg einbiegen will, läuft ihm auf der Fußgänger-Furt vor der Kurve ein älterer Herr beinahe vor die Kühlerhaube. Ternig kann noch stoppen, er hat den Mann rechtzeitig wahrgenommen. Der Fußgänger ist nicht nur erschrocken über den Vorfall, sondern auch noch höchst verärgert, sieht er sich doch im Recht: Er geht davon aus, als Fußgänger hier Priorität zu haben. "Der Herr war aber im Irrtum. Er ist losgegangen, ohne den fließenden Verkehr genau zu beobachten. Dies hätte er aber unbedingt tun müssen", berichtete Ewald Ternig der SZ. Ternig gehört zu den Zeitgenossen, die sich in Sachen Straßenverkehr wohl deutlich besser auskennen als die meisten Leute. Er ist nämlich Dozent für Verkehrsrecht/Verkehrslehre an der Landespolizeischule/Fachschule für öffentliche Verwaltung in Rheinland-Pfalz. Zudem engagiert sich der Neunkircher bei der Verkehrswacht, um Kraftfahrern, Radlern und Fußgängern ein stressfreies Miteinander zu ermöglichen. So gerüstet wollte Ewald Ternig den Mann, den er fast mit seinem Auto gestreift hätte, darüber aufklären, dass dieser unbeampelte Überweg eine so genannte Fußgänger-Furt ist, die dem Fußgänger nur signalisieren soll, an welcher Stelle er die Fahrbahn überqueren kann, ihm aber keine Priorität vor dem motorisierten Verkehr einräumt. Letzteres ermöglichen, so die Straßenverkehrsordnung, nur die entsprechend gekennzeichneten "Zebra-Streifen" (Fußgänger-Überweg). Dort müssen die Kraftfahrer anhalten, wenn sie sehen, dass jemand den Überweg nutzen will. "Die Leute, die den Vorfall mit dem beinahe verunglückten Fußgänger mitbekommen haben, wollten mir nicht glauben und reagierten auf meine Information sehr unwillig", sieht sich Ternig in seiner Einschätzung bestätigt, dass viele Leute die Spielregeln auf den Straßen nicht bis ins Detail genau kennen.Die Neunkircher Verkehrswacht sei sehr interessiert, entsprechende Info-Veranstaltungen anzubieten und komme gerne "vor Ort" zu Vereinen oder Gruppen. Frühere Angebote in der Neunkircher Verkehrsschule seien nicht angenommen worden. Aber gerade weil nicht jeder die Regeln für sicheres Miteinander im Straßenverkehr beherrsche, so Ternig, sei es für die Autofahrer wichtig, Rücksicht zu nehmen. besonders Kinder und ältere Menschen bedürften besonderer Beachtung, um sie nicht zu gefährden. Denn "jedes Verkehrsopfer ist eines zu viel". slDen Tipp zu diesem Artikel bekamen wir von SZ-Leser-Reporter Ewald Ternig aus Neunkirchen. Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen und Fotos gemacht haben, wenden Sie sich per SMS/Fax, MMS mit Foto an Tel. (06 81) 5 95 98 00; oder E-Mail an: leser-reporter@sol.de.

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