„Der Pfad ist nicht barrierefrei“

Orscholz · „Den Zuschuss des Landes von rund 275 000 Euro muss der Betreiber des Baumwipfelpfades in Orscholz, die Erlebnis-Akademie, zurückzahlen, da der Weg nicht barrierefrei ist“, fordert Uwe Wagner, Vorsitzender der saarländischen Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK). „Der Baumwipfelpfad ist nicht barrierefrei“, sagt er. Damit erhebt er schwere Vorwürfe gegen das saarländische Wirtschafts- und Arbeitsministerium. Dieses hält dagegen: „Unser Zuschuss war für die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze.“

 Der Baumwipfelpfad in Orscholz ist in der Diskussion. Foto: rup

Der Baumwipfelpfad in Orscholz ist in der Diskussion. Foto: rup

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Uwe Wagner kritisiert das Haus von Wirtschaftsninsterin Anke Rehlinger (SPD ), das den Baumwipfelpfad mit rund 300 000 Euro gefördert hatte. Mit dem Attribut "barrierefrei" wurde seit Juli 2015 geworben, als die Pläne für dieses touristische Objekt vorgestellt wurden. "Dann stellt sich raus, dass es nur ‚barrierearm' gebaut wurde", schimpft der Mann aus Eimersdorf, der nach einem unverschuldeten Motorradunfall 1993 im Rollstuhl sitzt. Der Betreiber hat auf seiner Internet-Seite das Attribut "barrierefrei" mittlerweile in "barrierearm" geändert. Grund: Ende 2016 war die Landtagsfraktion der Grünen Beschwerden von Rollstuhlfahrern nachgegangen, die von Schwierigkeiten berichteten, den Turm zu befahren, der im Juli 2016 eröffnet worden ist. Handläufe an den Rampen seien zu hoch angebracht, Gefällstrecken zwischen den Ruhepodesten länger als zulässig. An einer längeren Gefällstrecke sei zusätzlich zur Längsneigung eine Querneigung festgestellt worden. Die Grünen nannten dies eine Täuschung der Öffentlichkeit und kündigten an, den Landesrechnungshof einzuschalten. "Nur was nach der DIN 18040 gebaut ist, kann dieses Qualitätssiegel tragen", sagt Wagner. Und nach diesen Vorschriften sei der Pfad eben nicht gebaut. Für ihn die logische Konsequenz: "Das Unternehmen muss jetzt den Zuschuss wieder zurück erstatten, weil es sich nicht an die Gesetze gehalten hat. Außerdem müsste die Betriebserlaubnis erlischen." Drei Verstöße sieht der Eimerdorfer bei dem Bau: eine Verletzung der Landesbauordnung (LBO), des Landesgleichstellungsgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention. "Seit Jahren fordern wir vom BSK, dass es eine Kontrolle der Barrierefreiheit geben muss und bei Nichteinhaltung zumindest eine Nutzungsuntersagung, solange nicht die Barrierefreiheit hergestellt wurde. Und unsere Ministerien fördern munter drauf los - ohne Kontrolle." Auch der Behindertenbeauftragte des Kreises kriegt sein Fett ab. "Seit wann ist der Behindertenbeauftragte des Landkreises Experte für barrierefreies Bauen?" Dieser war den Baumwipfelpfad in Begleitung der Standortleiterin nach Auskunft der Erlebnis-Akademie zweimal abgegangen, "ohne dass sich hieraus Beanstandungen ergaben", teilte das Wirtschaftsministerium auf SZ-Anfrage mit.

Nicht die Barrierefreiheit, wie Wagner anführt, war nach Darstellung des Ministeriums die Grundlage für den Zuschuss über 275 000 Euro an die Erlebnis-Akademie, sondern die Schaffung neuer dauerhafter Arbeitsplätze. Mit dem Baumwipfelpfad leiste sie einen Beitrag zum Strukturwandel und zur Beschäftigungssicherung der saarländischen Wirtschaft. Zu der von Wagner erhobenen Forderung, der Erlebnis-Akademie die Betriebserlaubnis zu entziehen, heißt es auf SZ-Anfrage: "Das können wir nicht."

Wie es aus dem Haus von Anke Rehlinger weiter heißt, war es Ziel der Erlebnis-Akademie, den Baumwipfelpfad "weitestgehend" barrierefrei zu gestalten, "um möglichst vielen Menschen den Besuch und die Begehung des Baumwipfelpfades zu ermöglichen" - eine Aussage, die Carina Becker, Standortleiterin des Orscholzer Baumwipfelpfades, bestätigt. "Der Erlebnis-Akademie ist es ein Anliegen, ihre Anlagen möglichst allen Kunden zugänglich zu machen." Sie baue die Anlagen so, "dass sie für Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Gehhilfen, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind, so dass alle Besucher möglichst einfach in den Genuss des Erlebnisses kommen".

Die Erlebnis-Akademie hat laut Becker bei dem Orscholzer Pfad der geforderten Barrierefreiheit im Sinne der LBO des Saarlandes grundsätzlich entsprochen. Ausnahme: der Bereich des Aussichtsturmes. Hier sei nicht möglich gewesen - wie in DIN 18042-3 gefordert - die maximale Rampenlänge einzuhalten. "Es wird bei jeder Richtungsänderung ein waagerechtes Podest eingebaut. Das heißt: im Abstand von 25 Metern auf der Innenseite und 35 Metern auf der Außenseite. Das Ruhepodest ist waagerecht und circa sieben Meter lang und im Mittel drei Meter breit. Die Aussichtsplattform in rund 40 Metern Höhe ist waagerecht", hieß es in dem Schreiben des Architekturbüros, das die Untere Bauaufsicht beim Landkreis um Abweichung von geltenden Normen bat - ein Ansinnen, dem nach Beckers Worten stattgegeben wurde.

Das Attribut "barrierefrei" ist mittlerweile von der Internetseite des Pfades verschwunden. "Um aber einer engeren Auslegung des Begriffs ‚barrierefrei' gerecht zu werden und auch um bei jenen Kunden, die diese Auslegung erwarten, Klarheit zu schaffen, haben wir uns entschlossen, den Begriff ‚barrierearm' auf unserer Website zu verwenden", sagt Carina Becker.Was bedeutet Barrierefreiheit?

Uwe Wagner: Barrierefreiheit bedeutet, das nach der DIN 18040 gebaut wird. Dies ist ein Mindesstandard, mit dem die meisten Menschen mit Behinderung zurecht kommen. Natürlich darf man auch besser bauen als der Mindeststandard, zum Beispiel wenn eine Rampe nur drei Prozent Steigung hat anstatt der in der DIN 18040 festgelegten Höchstgrenze von sechs Prozent. Oder wenn neben einer Toilette anstatt der geforderten 90 Zentimeter Platz links und rechts zum Beispiel 1,20 Meter Platz sind.

Wer kontrolliert, dass die DIN 18040 eingehalten wird?

Wagner: Kontrollieren sollte die Einhaltung der Barrierefreiheit die Untere Bau-Aufsicht, die UBA. Seit es aber das vereinfachte Bauverfahren gibt, ist für die Einhaltung der geltenden Gesetze, zum Beispiel der Landesbauordnung (LBO), der Architekt beziehungsweise der Bauherr verantwortlich.

Haben beispielsweise Behindertenverbände ein Mitspracherecht bei einem Bau?

Wagner: Es gibt Bauherren, die nehmen im Vorfeld Kontakt mit dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland (BSK) auf und lassen sich beraten. Das ist aber kein Muss. Aber auch heute noch werden öffentliche Gebäude nicht nach der DIN 18040 gebaut, so wie es die Gesetze vorschreiben.

Gibt es nachträglich Möglichkeiten für Behindertenverbände , Einspruch zu erheben, wenn die DIN 18040 nicht eingehalten wurde?

Wagner: Einspruch gegen ein Gebäude oder etwas anderes, was nicht den geltenden Gesetzen entspricht, kann jeder erheben. Dazu muss man eine Anzeige bei der UBA machen. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Deutschland (BSK) ist der einzige Behindertenverband in Deutschland, der eine Verbraucherschutzklage machen kann. Die hat der BSK Saarland schon einmal gegen die Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellschaft getan, die Wohnungen in Saarbrücken als barrierefrei beworben hatte, die es aber nicht waren. Die Saarbrücker Siedlungsgesellschaft musste ihre komplette Werbung umändern und muss bei Zuwiderhandlung eine Strafe von 5000 Euro bezahlen.

Welche Kriterien muss ein Weg erfüllen, damit er barrierefrei genannt werden darf?

Wagner: Die in der DIN 18040 festgelegten Kriterien.

Es gibt zig Arten von Behinderung. Blinde haben andere Bedürfnisse als Taube, Gehbehinderte oder Rollstuhlfahrer. Sind diese Gruppen zu befragen, bevor mit dem Bau eines Weges begonnen wird?

Wagner: Diese Gruppen kann man befragen, muss man aber nicht. Wenn sich der Planer an die DIN 18040 hält, ist alles okay. Denn in dieser DIN ist alles genau festgehalten für alle Bedürfnisse beziehungsweise Anforderungen, die auch die Gesetze vorschreiben.

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