OVG: Keine gravierend neuen Argumente

Saarlouis/Nohn · Ein Paradies für Schützen soll in Nohn entstehen. Gegen das Schießsportzentrum Scheuerhof klagen Nachbarn seit Jahren. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht (OVG) erneut entscheiden.

Es war alles schon mal auf dem Richtertisch. Sowohl die planungsrelevanten Aspekte des so genannten Schießsportzentrums Scheuerhof als auch die Bedenken zweier privater Kläger wegen Lärmbelastungen. Bereits 2013 lehnte das Verwaltungsgericht in Saarlouis deren Klage ab. "Eine unzumutbare Lärmbelästigung ist nicht zu erwarten", lautete der Richterspruch. 2014 bestätigte am selben Ort das saarländische Oberverwaltungsgericht, dieses Urteil. Am Donnerstagvormittag befasste sich das OVG erneut mit der Angelegenheit im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens. Als maßgeblichen Grund dafür nannte der Anwalt der Kläger , Arno Gerlach, gegenüber der SZ die Abstimmung des Mettlacher Gemeinderates über den Bebauungsplan. Damals habe jemand mitgestimmt, den man als befangen ansehen könne. Das hätte einen erneuten Beschluss erfordert, was aber nicht erfolgte. Mehrfach äußerte Gerlach, dass er in dieser Angelegenheit "mit Schrot" schieße. Entsprechend vielfältig waren seine Kritikpunkte hinsichtlich Lärm- und Umweltschutz. Jedoch sah OVG-Präsident Michael Bitz in all dem keine gravierend neuen Argumente. Und beim Lärm lägen die Werte laut Gutachten nur geringfügig über den Grenzwerten. Nach Inbetriebnahme der Anlage müsse der Lärmpegel zudem im Alltagsbetrieb überprüft werden, bei Überschreitung könnten zusätzliche Schutzmaßnahmen erfolgen. Die Planungen für das Schießsportzentrum laufen seit 2008. Der Baubeginn ist für April vorgesehen. Standort wäre das Gelände der Ex-Lungenklinik bei Nohn . Luftlinie etwa 250 Meter entfernt wohnt einer der Kläger , Peter Siebert. "Ich bin selbst Jäger", sagte er der SZ. "Wenn am Scheuerhof ein Hund bellt, hören wir das." Sollte die Anlage gebaut werden, "dann müssen wir ausziehen".

Das OVG wird seine Entscheidung beiden Parteien schriftlich mitteilen. Die Verhandlung hinterließ jedoch den Eindruck, dass sich an der bisherigen Haltung des Gerichtes kaum etwas ändert.

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