Schutz gegen den „Kanal fatal“

Heusweiler · In Neubauten muss eine Rückstausicherung eingebaut sein, die gegen Wassereinbruch durch den Kanal bei Starkregen schützt. Die meisten älteren Häuser haben das nicht. Wie man sich schützen und versichern kann, war Thema eines Info-Abends des ZKE Heusweiler.

6500 Grundstücksanschlüsse gibt es im Heusweiler Kanalnetz. 24 Besitzer von Grundstücken kamen am Montag zum Infoabend des ZKE Heusweiler (Zweckverband Kommunale Entsorgung) in die Kulturhalle, um sich anzuhören, wie sie Häuser und Garagen bei Starkregen und Hochwasser vor Rückstauschäden aus der Kanalisation schützen können. "Ich hätte mir ein bisschen mehr Interesse gewünscht", bedauerte Bürgermeister Thomas Redelberger .

Die Idee zu diesem Infoabend habe der Heusweiler Ortsvorsteher Helmut Maas gehabt, in dessen Bürgersprechstunde Anwohner immer wieder gefragt hätten, wie man sich vor Starkregen schützen könne, erklärte der Bürgermeister. "Früher hat man nicht daran gedacht, Rückstausicherungen in Häusern einzubauen, heute ist es zwingend vorgeschrieben", so Redelberger.

Das betonte auch Wolfgang Karges, der Geschäftsführer der ZKE Heusweiler : "Keller und tiefliegende Räume werden überflutet, weil manches Haus noch immer nicht gegen Rückstau abgesichert ist." Die Wetterexperten prophezeien für die Zukunft zunehmende Starkregenereignisse. "Die Kanalnetze sind dafür aber nicht ausgelegt. Sie sind aus wirtschaftlichen Gründen und zur Sicherstellung der Selbstreinigungsfähigkeit lediglich für mittlere Regenereignisse ausgelegt", sagte Karges. Dies bedeute, dass jederzeit eine Überlastung der Kanalnetze eintreten könne.

Wenn die Kapazität der Kanalnetze überschritten wird, fließt das Wasser über die Grundstücksanschlussleitungen in die Häuser . Zwar müssten die Gemeinden für einen sicheren Betrieb der Kanalisation sorgen und für anfallende Schäden haften, dies gelte aber nicht bei Starkregen . Dagegen müsse sich jeder Hausbesitzer selbst versichern. Zum Beispiel über die Wohngebäude- und die Hausratsversicherung, bei der jedoch im Falle eines Starkregens zwingend eine so genannte Elemantarschadenversicherung mit eingeschlossen sein muss. Und selbst dann bekäme man den Schaden nur ersetzt, wenn der Hausbesitzer Rückstausicherungen in seinem Kanalsystem eingebaut hat.

Dirk Andres vom ZKE Saarbrücken erklärte ausführlich, welche Rückstausicherungen es gibt, was sie kosten und wie man sie einbauen kann. Unkompliziert sei dies bei einem Neubau, wo es gesetzlich vorgeschrieben sei, dass solche Sicherungen eingebaut werden. Kompliziert werde es jedoch bei Altbauten, in denen Hausbesitzer nachrüsten wollen. Durch eine Kanalreinigungsfirma könne man überprüfen lassen, ob im Hauskanalsystem solche Sicherungen vorhanden sind.

www.zke-heusweiler.de

www.viega.de

www.aco-hochbau.de .

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