Cannabis auf Rezept Wenn Junkies nicht mehr von Patienten zu unterscheiden sind

Homburg · Der Palliativmediziner Sven Gottschling vom Uniklinikum des Saarlandes hält viel von Cannabis in der Medizin – aber sehr wenig von dem neuen Gesetz.

 Der Palliativmedizinier Sven Gottschling aus Homburg.

Der Palliativmedizinier Sven Gottschling aus Homburg.

Foto: Walter Breitinger

Seit März kann Cannabis in Deutschland eine Therapie-Alternative für schwerkranke Patienten sein. Doch in der Realität stoßen Patienten auf Vorurteile und Unwissen – etwa darüber, was Cannabis eigentlich ist. Wie Professor Sven Gottschling, Chefarzt am Zentrum für Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie in Homburg erläutert, meint Cannabis die gesamte Hanfpflanze (im Unterschied zu Marihuana oder Hasch). Für medizinische Zwecke werden aus dem Wirkstoff der Pflanze normierte Medikamente verwendet. Meistens handelt es sich dabei um das Canna­binoid Delta 9 Tetrahydrocannabinol, kurz THC. Unser Körper sei zwar in der Lage, körpereigene Cannabinoide zu bilden, allerdings nicht in ausreichenden Mengen. Die Sub­stanz wirke antientzündlich, angstlösend und euphorisierend. Canna­bis werde in der Medizin vielfältig eingesetzt, durch seine muskelentspannende Komponente etwa bei Menschen mit starken Muskelverkrampfungen.

Theoretisch, sagt Gottschling, haben alle Cannabinoide auch das Potenzial für Nebenwirkungen. Allerdings sei seit 1998, seit Cannabis in Deutschland verschreibungsfähig wurde, kein einziger Todesfall durch medizinisches Cannabis dokumentiert. „Es ist ein extrem sicheres Medikament. Aber es kann Psychosen auslösen, es kann Herzrhythmusstörungen auslösen oder verschlechtern.“ Deshalb sei der Arzt gefordert, es individuell auf die Patienten abzustimmen.

Der Palliativmediziner ist seit 18 Jahren Arzt und genauso lange setzt er Cannabis in seiner Behandlung ein. Das neue Cannabis-Gesetz sieht er dennoch kritisch. „Was mich an diesem Gesetz total stört, ist, dass wir jetzt sowohl Arzneimittel, als auch Blüten in diesem Gesetz drin stehen haben. Und das schmeißt wirklich bedürftige schwerstkranke Patienten und Leute, die sich ihren Freizeitkonsum ärztlich bezahlen lassen wollen, in einen Topf.“

Warum das so ist? Die Blüten würden in der Regel geraucht, sagt Gottschling. Das sei deshalb ein Problem, weil der Wirkstoff beim Rauchen sehr schnell im Blut anflute. Dadurch hätten die Patienten eine „Nebenwirkung: Spaß im Kopp. Und das ist überhaupt nicht mein Ziel, wenn ich es als Medikament einsetze. Ich möchte nicht, dass mein Patient fliegt, ich möchte, dass er zum Beispiel bei einem massiven Gewichtsproblem wieder Appetit bekommt.“ Verordne man das Medikament dagegen als Tropfen oder Kapseln, bekomme man eine langsame Anflutung des Wirkstoffes und einen halbwegs stabilen Spiegel. Das „Knallen“ bliebe aus. „Bei mir gibt es eine klare Regel: Jeder, der nach Blüten fragt, kann sich einen neuen Arzt suchen.“

Beim Rauchen bestehe zudem das Risiko einer Toleranzentwicklung. „Dann braucht man immer höhere Dosen für einen ähnlichen Effekt. Und auch das Risiko einer Abhäng­igkeit ist da.“ Dabei unterscheidet Gottschling zwischen der körperlichen Abhängigkeit und der psychischen. Die körperliche Gewöhnung könne bei jedem Medikament auftreten. „Die psychische Abhängigkeit heißt: Ich will den Kick.“

Ein weiterer Kritikpunkt an der Cannabis-Blüte ist laut Gottschling, dass die Wirkdosis davon abhänge, wie tief jemand inhaliere. „Da gibt es solche Schwankungen, dass ich nicht wirklich von einem Medikament sprechen kann. Das ist Lotterie“, sagt der Mediziner. Auch weist er auf die schädlichen Nebenwirkungen des Rauchens hin. „Selbst wenn man keinen Tabak darunter mischt, schädigt man seine Lunge.“ Das sei für ihn der größte Kritikpunkt am neuen Gesetz „und damit kämpfen wir jetzt in der Versorgung, weil damit einfach die missbräuchliche Freizeitanwendung und die Anwendung als Medikament nicht mehr auseinander sortiert werden.“ Den Junkie vom Patienten zu unter­scheiden, werde immer schwerer: Junge Männer tauschten sich in einschlägigen Internetforen darüber aus, was sie dem Arzt erzählen müssen, um an das begehrte Rezept zu gelangen.

Ein anderes Problem sieht der Arzt in der fehlenden Erfahrung seiner Kollegen. Während er selbst europaweiter Vorreiter in der Behandlung sei und in den vergangenen fünf Jahren rund 500 Patienten mit der Cannabinoid-Therapie versorgt habe, hätten viele Kollegen überhaupt keine Erfahrung mit der alternativen Behandlungsform. Das liege daran, dass die Verordnung des Mittels vor dem neuen Gesetz außerhalb der Zulassung lag. Jetzt sei das Interesse indes groß. Allein seit Janu­ar habe er in 20 Schulungen rund 1000 Ärzte fortgebildet. Eine Cannabis-Sprechstunde bietet die Uni-Klinik Homburg künftig für Privatpa­tienten und Selbstzahler an.

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