Neue „Verfallsdaten“ für Führerscheine

Saarbrücken/Berlin · Autofahrer aufgepasst: Seit 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre. Alle bis dahin ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten. Doch der Bundesrat will nach Informationen unserer Redaktion das Verfallsdatum nun gestaffelt vorziehen - fast alle Lizenzen müssen früher umgetauscht werden als bislang geplant.

Das sieht eine Empfehlung des Verkehrsausschusses der Länderkammer vor, die am kommenden Freitag bei der Bundesratssitzung beschlossen werden soll. Die bislang noch gültigen Führerscheine (egal, ob grau, rosa oder Plastik) werden dann früher ungültig. So sollen bis 2024 abgestuft nach Geburtsjahrgängen die rund 15 Millionen Fahrerlaubnisse ausgewechselt werden, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Die circa 30 Millionen ab dem 1. Januar 1999 vergebenen "Lappen" sollen dann ebenfalls abgestuft bis 2033 ersetzt werden. Die geplanten Regelungen zum "vorgezogenen Führerscheinumtausch" wurden aus Kreisen der Länder bestätigt.

Hintergrund der Maßnahme ist, dass die zuständigen Behörden entlastet werden sollen. "Es geht um eine Entzerrung", hieß es seitens des Bundesrates. Schon jetzt seien wegen der begrenzten Gültigkeitsdauer der Führerscheine die Belastungen "enorm". Mit der Neuregelung würde sichergestellt, dass die Behörden die Kapazitäten schaffen könnten, um künftige Anträge zu bewältigen.
Mit der Einführung von befristeten Fahrlizenzen zum 19. Januar 2013 kam die Bundesregierung einer EU-Richtlinie nach. Die Führerscheine in Europa sind seitdem vereinheitlicht, auch soll durch die Befristung die Erkennbarkeit des Inhabers gewährleistet sein. Laut Bundesverkehrsministerium ist der Umtausch eine reine Formsache. Allerdings fallen dafür Gebühren an. Ein Gesundheitscheck oder erneute Fahrprüfungen werden nicht verlangt. Unklar ist noch, ob Autofahrer künftig von den Behörden schriftlich über die Notwendigkeit des Umtausches informiert werden.

Wer muss wann seinen Führerschein umtauschen?

Das sieht das Vorhaben der Länder vor:
Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt das Geburtsjahr des Fahrers. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19.02. 2021 umgetauscht haben;
Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2022;
1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2023;
1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2024.

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr.
1999 bis 2000: Umtausch bis 19.01.2025;
2001 bis 2002: Umtausch bis 19.01.2026;
2003 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027;
2005 bis 2006: Umtausch bis 19.01.2028;
2007 bis 2008: Umtausch bis 19.02.2029;
2009: Umtausch bis 19.01.2030;
2010: Umtausch bis 19.02.2031;
2011: Umtausch bis 19.01.2032;
2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis 19.01.2033.

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