Schmerzensgeld wegen Geheimnis um HIV

München · Ein infizierter Mann steckt seine Freundin beim Sex an. Schmerzensgeld will er nicht zahlen. Warum? Das Virus gebe es gar nicht.

 Dieses Tests schaffen Klarheit, ob eine HIV-Infektion vorliegt. Fotos: dpa(2)

Dieses Tests schaffen Klarheit, ob eine HIV-Infektion vorliegt. Fotos: dpa(2)

(dpa) Eine Frau lernt einen Mann kennen. Die beiden treffen sich öfter - irgendwann geht es um Sex. Weil die Ex-Freundin des Mannes an einer Immunschwäche gestorben ist, besteht die Frau auf einen Aidstest, bevor sie das erste Mal mit ihm schläft. Das sichert er ihr zu. Das Ergebnis sei negativ, versicherte er. Doch Monate später ist die Frau selbst HIV-positiv.

Die inzwischen 60-Jährige hat nun in einem Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht München 71 000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen zugesprochen bekommen, wie das Gericht gestern entschied. Außerdem muss der Mann für eventuelle materielle und immaterielle Schäden, die der Frau künftig entstehen, zu zwei Dritteln aufkommen. Warum?

Erstens: "Im Grunde genommen hat die Person, die von einer HIV-Infektion Kenntnis hat, eine Aufklärungs- und Offenbarungspflicht", erläutert der Berliner Anwalt für Medizinrecht, Volker Loeschner. "Das liegt daran, dass HIV durchaus tödlich verlaufen und somit eine gefährliche Körperverletzung oder sogar eine Körperverletzung mit Todesfolge vorliegen kann. Der Mann hat dann möglicherweise seine Sorgfalts- und - so komisch das in diesem Zusammenhang klingen mag - Verkehrssicherungspflicht verletzt." Diese Pflicht bedeute in dem Fall "das, was jedem einleuchtet, was man machen muss, um Gefahren klein zu halten". Der Mann habe allerdings nicht, wie zugesagt, einen Aidstest gemacht, sondern nur einen allgemeinen Gesundheits-check gemacht und gesagt, bei ihm sei alles in Ordnung, hieß es vor Gericht. Diese Tests sind zwar freiwillig, betont Loeschner. "Aber er darf die Frau dann nicht täuschen."

Das Gericht befasste sich zudem auch mit der Frage, wann die Ansteckung mit dem HI-Virus stattgefunden hat. Nach Ansicht eines sachverständigen Arztes geschah das wahrscheinlich nicht gleich beim ersten Geschlechtsverkehr, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Der Zeitpunkt war aus Sicht des Gerichts wichtig, weil es die Möglichkeit gibt, dass die Klägerin zu dem Zeitpunkt schon Zweifel an dem fälschlich behaupteten Aidstest gehabt haben könnte. In dem Fall könne eine "eigenverantwortliche Selbstgefährdung" der Frau nicht ausgeschlossen werden. So fällt das Schmerzensgeld auch deutlich geringer aus als gefordert. Sie wollte eigentlich 160 000 Euro.

Der Beklagte hat im Übrigen seine eigenen Ansichten zu dem Fall: Selbst seine Anwältin entschuldigte sich bei den Prozessbeteiligten dafür, dass sie im Auftrag ihres abwesenden Mandanten die Expertise einer Ärztin vorlesen musste, in der es hieß, das HI-Virus gebe es überhaupt nicht und die Immunschwächekrankheit Aids habe damit rein gar nichts zu tun. Der Anwalt der Frau bezeichnete die Ausführungen der Ärztin als "weiteren Schlag ins Gesicht" seiner Mandantin.

Der Fall ist nicht das erste Mal, dass eine HIV-Infektion die Justiz beschäftigt. Seit 1987 gab es nach Angaben der Deutschen Aids-Hilfe 50 Strafrechtsprozesse, von denen zwei noch nicht abgeschlossen sind. Die Deutsche Aids-Hilfe lehnt die Strafbarkeit der HIV-Übertragung ab. Sie bürde, so die Begründung, Menschen mit HIV einseitig die Verantwortung auf. Jeder Mensch könne und müsse selbst für Schutz sorgen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort