Fremdenhass führt künftig zu härteren Strafen

Berlin/Saarbrücken · In Deutschland nimmt die Gewalt gegen Ausländer zu. Justizminsiter Maas sagt Rechtsextremen den Kampf an – mit einem neuen Gesetz. Es ist die Konsequenz aus den Pannen bei den NSU-Ermittlungen.

Bei Angriffen auf Flüchtlingsheime oder anderen politisch motivierten Straftaten müssen die Täter ab morgen mit merklich härteren Strafen rechnen. Darauf hat Bundesjustizimister Heiko Maas (SPD ) gegenüber der Saarbrücker Zeitung hingewiesen. Nach am Samstag in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen wird vor Gericht bei der Strafzumessung nicht nur das Vorleben eines Täters berücksichtigt oder seine Reue, sondern auch, ob es "rassistische, fremdenfeindliche und sonstigen menschenverachtende Beweggründe" gab. Solche Motive wirken strafverschärfend. Maas: "Wer Flüchtlingsheime anzündet oder Menschen angreift, die in ihrer Heimat alles verloren haben und bei uns Schutz suchen, muss die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen."

Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden bereits 202 Anschläge gegen Flüchtlinge und ihre Heime registriert, von denen 173 rechtsextremen Tätern zugeordnet werden konnten, in sechs Monaten so viel wie im gesamten Vorjahr. Maas: "Die Neuregelung ist eine wichtige Klarstellung, dass bei rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven Null-Toleranz gilt."

Ein Ziel ist auch, dass die Staatsanwaltschaften bei ihren Ermittlungen frühzeitig solche Motive berücksichtigen. Nach Medienrecherchen spielten rechtsextreme Motive seit der Wende bei über 150 Tötungsdelikten eine Rolle, während die offizielle Statistik nur 63 zählte. Körperverletzungen wurden mitunter wie Wirtshausschlägereien behandelt, Anschläge als Sachbeschädigung.

Auslöser der Verschärfung waren die NSU-Terroranschläge und Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses. "Das unsägliche Leid, das die Terroristen des NSU angerichtet haben, können wir nicht wieder gutmachen. Umso mehr haben wir die Pflicht, alles dafür zu tun, dass sich solche Taten nie wiederholen können", sagte Maas. Mit dem Gesetz werden daher auch die Zuständigkeiten des Generalbundesanwalts bei Straftaten dieser Art erweitert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort