Fahrer muss hohe OP-Kosten für angefahrenen Hund bezahlen

München · Wer einen Hund anfährt, muss die OP-Kosten zahlen - auch wenn sie den "Wert des Tieres" um ein Vielfaches übersteigen. Dies hat das Münchner Amtsgericht in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil entschieden.

Dass der Hund im konkreten Fall acht Jahre alt war und andere Gebrechen hatte, ändere nichts daran, teilte das Gericht gestern mit. Der Terrier-Mischling Pauli war vor dem Shop einer Münchner Tankstelle angeleint und wurde von einem Auto erfasst. Er erlitt eine Bänderschädigung und Brüche . Das Gericht verurteilte den Autofahrer zur Zahlung von 1650 Euro. (Az 344 C 1200/13).

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