Fahrer muss hohe OP-Kosten für angefahrenen Hund bezahlen
München · Wer einen Hund anfährt, muss die OP-Kosten zahlen - auch wenn sie den "Wert des Tieres" um ein Vielfaches übersteigen. Dies hat das Münchner Amtsgericht in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil entschieden.
22.07.2014
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Dass der Hund im konkreten Fall acht Jahre alt war und andere Gebrechen hatte, ändere nichts daran, teilte das Gericht gestern mit. Der Terrier-Mischling Pauli war vor dem Shop einer Münchner Tankstelle angeleint und wurde von einem Auto erfasst. Er erlitt eine Bänderschädigung und Brüche . Das Gericht verurteilte den Autofahrer zur Zahlung von 1650 Euro. (Az 344 C 1200/13).