Wer zahlt bei Sturmschäden?

Berlin · Einige Stürme, teilweise mit Orkanböen und starkem Regen, hat Deutschland in den vergangenen Wochen schon erlebt. Verursacht ein Sturm Schäden an Häusern und Autos, bleiben die Betroffenen auf den Kosten sitzen, wenn sie nicht richtig versichert sind.

Gegen die finanziellen Folgen von Sturmschäden an und in Gebäuden oder an Autos kann man sich absichern: mit einer Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung. Ersetzt werden Sturmschäden ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern.

Der Verband der Versicherungswirtschaft (GDV) meldet, dass die Sachversicherer im Jahr 2014 nach bisherigen Schätzungen rund zwei Milliarden Euro für die Folgen von Naturgewalten in Deutschland geleistet haben.

Schäden am Gebäude : Wird ein Gebäude zum Beispiel durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Ebenfalls versichert sind dann auch Folgeschäden. Dazu gehören beispielsweise Wasserschäden im Gebäude , weil Regen durch das vom Sturm abgedeckte Dach oder eingedrückte Fensterscheiben eingedrungen ist. Für Gebäude , die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Wird der Keller überschwemmt, leistet die Elementarschadenversicherung Ersatz.

Schäden im Gebäude : Kommt es zu Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung, hilft eine Hausratversicherung. Auch hier sind die Folgeschäden, die am Hausrat auftreten, weil zum Beispiel der Wind das Dach abgedeckt hat, mitversichert. Eine Glasversicherung springt bei gebrochenen Fenster- und Türscheiben und beschädigten Glasdächern ein und übernimmt auch eine schnelle Notverglasung. Es ist dabei sogar egal, was die Ursache des Schadens war.

Schäden am Auto: Die Teil- oder Vollkaskoversicherung ersetzt Sturmschäden am Auto. Dabei werden nicht nur die Schäden bezahlt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, beispielsweise wenn dieser umkippt. Die Versicherung gilt auch, wenn das Fahrzeug durch umherfliegende Gegenstände, zum Beispiel Ziegel oder Äste, beschädigt wird. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten, da Sturmschäden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt werden.

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