Stichtag ist der 30. November

Berlin · Werbebotschaften zum Wechsel der Autoversicherung prasseln in jedem Jahr zur selben Zeit auf die Autobesitzer ein. Und in der Tat kann eine neue Police ein paar Hundert Euro billiger sein. Manchmal ist ein gutes Angebot aber nur auf den ersten Blick billig.

Viele Autobesitzer müssen für ihren Versicherungsschutz immer tiefer in die Tasche greifen. Allein im vergangenen Jahr stieg die durchschnittliche Jahresprämie in der Kfz-Haftpflicht um 3,1 Prozent, in der Vollkasko sogar um 3,9 Prozent, berichtet die Stiftung Warentest unter Berufung auf Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Kunden müssen solche Steigerungen aber nicht klaglos hinnehmen.

Die günstigste Kfz-Versicherung finden

Wer die Preise verschiedener Versicherer vergleicht, kann Geld sparen. "Ein Wechsel lohnt sich in den meisten Fällen", erklärt Michael Bruns, Redakteur der Zeitschrift "Finanztest". Für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift nahmen er und seine Kollegen 160 Tarife von 73 Versicherern unter die Lupe. Seine Beobachtung: "Der Wettbewerb unter den Anbietern ist groß. Das wirkt sich auch auf die Preise aus." Die Höhe der Prämien kann sich demnach deutlich unterscheiden. Ein 40-jähriger Musterkunde kann nach Angaben der Warentester schon eine Haftpflichtversicherung für eine Jahresprämie von 288 Euro bekommen. Beim teuersten Anbieter zahlt er für den gleichen Schutz 975 Euro .

Ähnliche Ergebnisse zeigen sich auch bei Internet-Vergleichsportalen. Bei Check24 beispielsweise zahlt ein Rentner für einen neuen Vertrag ab Januar zwischen rund 697 und 1334 Euro pro Jahr. Verivox stellt in Aussicht, dass Kunden für einen neuen Kfz-Haftpflichtvertrag ab Januar im Durchschnitt vier Prozent weniger zahlen als bei einem Neuabschluss zum Januar 2015. Angebote mit Vollkasko sollen rund ein Prozent günstiger sein. Allerdings sind solche Angaben nur ungefähre Werte und können im Einzelfall deutlich abweichen. "Wichtig bei einer neuen Kfz-Versicherung sind die richtigen Bedingungen", gibt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg zu bedenken. "Hier müssen Kunden schon genau abwägen." Wichtig aus Sicht der Expertin: "Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung sollte bei 100 Millionen Euro liegen." Die gesetzliche Mindestdeckung bei Sachschäden liegt bei 1,12 Millionen Euro . Wer einen größeren Schaden anrichtet, muss die höheren Kosten selbst übernehmen.
Haken bei Wildunfällen

"Der Versicherer sollte auch auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten", rät "Finanztest"-Redakteur Bruns. Fehlt eine solche Klausel im Vertrag, dürfen die Versicherer die Leistungen in der Teil- und Vollkasko kürzen. Das kann im Falle eines Unfalls schnell teuer werden: "Grob fahrlässig kann es beispielsweise schon sein, wenn man das Navi während der Fahrt bedient", gibt Bruns zu bedenken.

Bei Wildwechseln gibt es ebenfalls Unterschiede zwischen den Bedingungen. "Manche Versicherer zahlen nur bei Wildunfällen mit Haarwild", sagt Bruns. "Solche Versicherer zahlen aber nur bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein oder Hirsch." Eine Kuh zum Beispiel gilt laut Bundesjagdgesetz aber nicht als Haarwild, auch Hunde fallen nicht unter diese Definition. Deshalb sollte im Versicherungsvertrag "alle Tiere" stehen oder zumindest "alle Wirbeltiere".

Sind Marderschäden versichert, sollten Kunden darauf achten, dass auch mögliche Folgeschäden abgedeckt sind. "Oft fällt ein Marderschaden ja nicht sofort auf", erklärt Bruns. Geht aber der Motor kaputt, weil ein Kühlerschlauch angebissen war, sollte auch ein solcher Schaden von der Versicherung übernommen werden.

Zum Thema:

Wer eine neue Versicherung für sein Fahrzeug abschließen will, muss seinen alten Vertrag kündigen. In den meisten Fällen ist das formlos zum 31. Dezember möglich, erklärt die Stiftung Warentest . Der Brief muss aber bis spätestens zum 30. November beim Versicherungsunternehmen angekommen sein. Nicht fehlen dürfen im Kündigungsschreiben die Adresse des Absenders, Vertragsnummer, Kfz-Kennzeichen, das aktuelle Datum und der Termin, zu dem die Kündigung greifen soll. Verbraucher sollten die Kündigung entweder per Einschreiben verschicken oder den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung bitten. dpa

Die günstige Kfz-Versicherung finden

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort